Macht eine Verhandlung mit dem Staatsanwalt Sinn?
Geht um Fahrerflucht, 1600€ "Ausparkschaden", gibt einen Zeugen der den Unfall gehört hat. Führerschein wurde mir bereits vorläufig entzogen, Ermittlungsverfahren läuft noch. Meine Anwältin möchte die Hauptverhandlung abwarten. Macht es Sinn mit dem Staatsanwalt über eine Einstellung mit Auflagen zu verhandeln, oder wird er das in jedem Fall ablehnen, wenn er schon den Antrag für den vorläufigen Führerscheinentzug durchgesetzt hat?
9 Antworten
Wenn ich der Staatsanwalt wäre, würde ich vermuten, daß sich ein Schuldiger durch "kungelei" nochmal retten will. Frag die Anwältin, die kennt den Staatsanwalt (vermutlich vom Golf spielen) und kann Dir sagen, wie sie den einschätzen kann. Wenn Du nichts zu verbergen hast, laß den Richter entscheiden, diese sind i.d.R. leichter zu überzeugen als ein Staatsanwalt. Abgesehen davon ist das ein Strafverfahren bei dem der Staatsanwalt ermitteln muß, wir reden hier nicht über ein Odnungswidrigkeitsverfahren sondern über einen Straftatbestand.
Vergiss es. Fahrerflucht ist kein Pillepalle.
Zum Glück lassen sich Richter und Staatsanwälte nicht auf solche Feilschereien ein, schließlich ast du bewiesen, dass dein Fahrstil eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ist.
Deine Anwältin hat Dir doch gesagt, Sie möchte die Hauptverhandlung abwarten.
Hallo
Fahrerflucht kann man nur begehen wenn man auch was von dem Schaden bemerkt hat.
da du nichts bemerkt hast, hast du auch keine Fahrerflucht begangen.
Damit sollte sich deine Anwältin mal auseinander setzen
Dafür braucht man aber einen Anwalt, der im Intersse des Mandanten, nicht seiner Gebühren, handelt.
deswegen habe ich ja auch diesen Satz geschrieben
Damit sollte sich deine Anwältin mal auseinander setzen
Wenn man sich anwaltlich vertreten lässt, sollte man vielleicht auch minimales Vertrauen in seinen Anwalt haben. Die allermeisten Anwälte nehmen ihre standesrechtlichen Verpflichtungen schon ernst und lösen nicht unnötig Gebühren aus. Und von Alleingängen der Mandanten ist grundsätzlich abzuraten.
Unfallflucht?
Hier in Deutschland?
Da hast Du keine Chance
Macht die glatt, damit verdient sie erst richtig gutes Geld, Verfahrensgebühr, Einigungsgebühr, Spesen, Rechtsmittel, Berufung, ...
Die Frage ist doch, erkennt man sein Fehlverhalten an, behebt den Schaden und hofft auf eine Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflagen oder setzt man alles auf die Karte "kein Vorsatz", um den entkommen zu können.
Da käme es entscheidend auf die Zeugen an: Bestätigen sie "Bemerkbarkeit", also dass der Verursacher eindeutige Reaktionen wie Zurücksetzen nach Kontakt, Blick auf den beschädigten Wagen usw. zeigte, wäre der Fragesteller nun dämlich, sich in einem streitigen Verfahren die Höchststrafe abzuholen:
Die würde ich mir jedenfalls bei einer Verurteilung nicht ahholen wollen, sondern alles auf Einstellung gegen Auflagen setzen.
Dafür braucht man aber einen Anwalt, der im Intersse des Mandanten, nicht seiner Gebühren, handelt.