Macht die Polizei ,automatisch eine Anzeige bei " Häuslicher Gewalt" ?

5 Antworten

Soweit ich weiß handelt es sich bei Häuslicher Gewalt trotzdem um Körperverletzungsdelikte. Die Polizei macht also DEFINITIV eine Anzeige. Ob diese dann vom Staatsanwalt verfolgt wird ist eine andere Sache. Spätestens wenn dies mehrfach vorkommt wird es dem StA reichen und er wird öffentliches Interesse sehen und dies auch vor Gericht bringen.

Nein machen sie eben nicht. Sonst würde es auch weitaus weniger Fälle geben wo die Polizei mehrmals ausrücken muss weil da jemand; meist eine Frau, geschlagen wird. So lange diese keinen Strafantrag stellt geht auch nichts zum Staatsanwalt.

@Anna1230

Ausnahme ist hier nur eine schwere Körperverletzung, die wird als Offizialdelikt behandelt. Und in der Schweiz gibt es wohl andere Regelungen. In DE und Österreich leider noch nicht.

Du willst mir gerade ernsthaft erzählen, dass eine normale Körperverletzung nur auf Antrag zur Anzeige gebracht wird?

@AssassineConno2

Nicht ganz, es kann auch von Amts wegen vefolgt werden, muß aber nicht.

Die meisten Antragsdelikte im deutschen Recht sind eine Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt, die auch dann verfolgt werden können, wenn zwar kein Strafantrag vorliegt, die Staatsanwaltschaft jedoch das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Eine solche Mischform stellen im deutschen Recht unter anderem die einfache vorsätzliche und die fahrlässige Körperverletzung https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt

"normale" Körperverletzung gibts nicht im Strafrecht, Körperverletzug ist nie "normal"

Mit normal meinte ich eine die nicht als Gefährliche gilt ^^ aber ja, es wird halt von amtswegen eine Anzeige erstattet, dass diese dann vom StA nicht verfolgt wird ist etwas anderes

Bei häuslicher Gewalt wird immer öffentliches Interesse bejaht. Ein Antrag ist entbehrlich.

@szwab okay danke ^^

Die Polizei muß jede Straftat verfolgen, von der sie Kenntnis hat.

Wenn die Polizei nicht geholt wird, also keine Kennnis bekommt, kann sie ja nix verfolgen.

Und wenn nix passiert  ist ..wenn jemand nur die Polizei  ruf wenn man schreit

@Raabtt

Schreien ist keine Straftat.

@Bitterkraut

Und sich selbst verletzten in jeglicher form

@Raabtt

Dann kommen die raus, fragen was passiert ist und gehen wieder wenn nichts war. Die werden sich sicher aber versichern ob wirklich keiner verletzt ist.

Wenn die Frau oder der Mann eine Anzeige (Selbstanzeige) verlangt, dann macht sie eine Anzeige.

Eine Selbstanzeige ist es, wen man sich selbst anzeigt.

@Bitterkraut

Yoah, genau. Und was willst du nun damit sagen Bitterkraut?

@Healzlolrofl

Daß man eine Selbstanzeige nicht verlangen kann? Oder was wolltest du denn mit der Antwort sagen?

@Bitterkraut

Natürlich kann ich eine Selbstanzeige verlangen wenn ich mich selbst anzeigen will. O_o

Ich habe mich auch schon selbst angezeigt und verlangt das die Polizei dies durchführt. Wurde zwar am Ende (mashallah) fallen gelassen aber ich hätte auch viele Jahre in den Bau gehen können.

@Healzlolrofl

Man kann sich selbst anzeigen, aber nicht ne Selbstanzeige verlangen. Um ne Selbstanzeige dürfte es in der Frage aber nicht gehen.

Man kann eine Selbstanzeige nur machen. Fordern ist hier schlicht das falsche Wort. Und die Polizei wird bei Körperverletzubgsdelikten so oder so eine Anzeige fertigen. Ob das dann ohne StrafANTRAG vor Gericht geht ist eine andere Sache.

Ich hoffe doch,fragt sich nur wer diese gerufen hat,einen Grund muss es ja geben ..

Solche Einsätze kosten auch noch den Staat!!

Definitiv NEIN. Das ist ein Antragsdelikt, es muss also vom Geschädigten eine Anzeige gemacht werden. Die Polizei kann bei häuslicher Gewalt ein Hausverbot von maximal 14 Tagen aussprechen. Macht aber dann der Geschlagene keine Anzeige, ist der Fall damit erledigt. Eine automatische Anzeige wird nur gemacht wenn es im öffentlichen Interesse liegt das die Tat verfolgt wird. Das ist bei häuslicher Gewalt nicht der Fall.

Falsch. Die Polizei hat kein Recht zu Urteilen ob öffentliches Interesse vorliegt oder nicht. Das ist Aufgabe des Staatsanwaltes. Die Polizei wird eine Anzeige wegen Körperverletzung machen (oder Gef. KV). Der Staatsanwalt entscheideet ob er dies vor Gericht bringt. KV ist ein relativer Antragsdelikt ;)

@AssassineConno2

Bei häuslicher Gewalt wird keine automatische Anzeige durch die Polizei erstattet, definitiv NICHT. Ich kann da leider aus Erfahrung sprechen. So lange der Partner der geschlagen wurde keine Anzeige erstattet passiert da gar nichts.