Machen wir uns als Eltern strafbar?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da sexuelle Handlungen an Personen über 14 grundsätzlich keine Straftatn sind, macht sich dabei auch keiner Strafbar (Ausnahme wären Taten nach §182 StGB, aber davon gehe ich nciht aus). Das ergibt sich as §176 StGB.

macht sich dabei auch keiner Strafbar

So sieht es hier aus, da die Eltern des Mädchens damit wohl einverstanden sind.

Wenn sie allerdings nicht mit dem "Liebesnest" einverstanden wären, würden sich die fragestellenden Gasteltern gemaß § 180 StGB strafbar machen.

Eltern machen sich eh nicht strafbar, den ehemaligen "kuppelparagraphen" hat man schon vor langem aus unseren Gesetzen entfernt.

Und Grundsaetzlich ist Sex ab 14 erlaubt, wenn es freiwillig ist und keine Ausnutzung (z.B. Lehrer, Vorgesetzter, Unreife/Behinderung des Jugendlichen) mitspielt und niemand ueber 21 beteidigt ist. Aber selbst wenn das alles nicht der Falls ein sollte, wird auch nie ermittelt, so lange niemand klagt. Und es wird eben nur die viel aeltere Person bestraft, die Sex mit einer minderjaehrigen Person hat, nie die Eltern.

In anderen Laendern werden uebrigens schon 9 Jaehrige verheiratet, 14 ist da schon erheblich alt fuer den ersten Sex.

ich denke nicht, dass ihr noch für euren sohn haften müsst. er ist ja schließlich volljährig. und solange ihr keine versteckten kameras in seinem zimmer installiert habt, oder dauerhaft mit den augen am schlüsselloch seiner zimmerzür klebt, könnt ihr auch nicht 100% sagen, ob und wann die beiden verkehr haben. wie solltet ihr das denn verhindern? die eltern des mädchens, sind meiner meinung nach genauso unschudig, da dem gesetz nach der verkehr ab 14 jahren erlaubt ist. der einzige, der sich wirklich strafbar macht, ist euer sohn.

Vom Gesetz aus darf man ab 14 Geschlechtsverkehr haben. Wenn er 18 ist und sie 14 ist es Gesetzlich nicht verboten. "Nehmen wir mal ein Beispiel: Wenn er 21 wäre und sie 14 das wäre Strafbar eurer seits."

Ihr beiden macht euch ganz sicher nicht strafbar. würden aber die eltern des mädchens anzeige erstatten,dann müsste euer sohn dafür grade stehen wenn überhaupt. ich meine früher mal gehört zu haben,dass jugendliche zwar mit 14 jahren sex haben dürfen,aber nur mit jemanden unter 18 jahren.um ganz auf der sicheren seite zu sein,einfach mal bei der polizei anrufen und fragen.müsst ja nicht gleich namen nennen ;)

Deine Antwort ist wirklich abs. Nonsens! Hier soll man nur antworten, wenn man wirklich was weiß! Was Du glaubst, "mal gehört zu haben", hilft dem Fragesteller bestimmt nicht weiter!