Machen sich die Verkäufer auf Etsy und Dawanda strafbar, wenn sie handgefertigte Sachen verkaufen?

1 Antwort

Hallo LittelDustBunny,

ich verstehe das richtig? Du willst die Fingerpuppen nur kaufen und nicht selbst welche herstellen und weiter verkaufen?

In dem Falle ist die Antwort nämlich ziemlich einfach: Es ist verboten urheberrechtlich geschütztes Material zu "veröffentlichen" oder zu "verwerten". (§ 12 UrhG)

Als bloßer Käufer kannst du nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Es sei denn du erstellst dann eigene Kopien von den Fingerpuppen und verbreitest sie weiter.

Die Rechtekette, die die Verkäuferin beschreibt, scheint mir belastbar. Es wäre von vornherein die Frage, ob die Fingerpuppen überhaupt eine Bearbeitung im Sinne von §23 UrhG sind. Wenn sie den Vorlagen nur grob ähneln, könnte es auch sein, dass sie den notwendigen Abstand erreichen um eine "freie Benutzung" nach §24 zu sein. Da dürfte der Rechteinhaber dann gar nichts mehr sagen.

Eine Abwägung zwischen §23 und §24 UrhG ist aber immer eine äußerst schwierige Detail-Untersuchung und sollte nur von einem nieder gelassenen Rechtsanwalt im Rahmen einer "Rechtsberatung" durchgeführt werden.

Deswegen hat sich die Verkäuferin genau richtig verhalten, im Zweifelsfall beim Rechteinhaber nachzufragen. (kommt häufig billiger als anwaltliche Beratung) Da dieser ihr die Verwendung, so wie sie sie beschreibt, gestattet hat, ist das ein gültiger Lizenzvertrag. (Ein Vertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden)

Und wenn dieser es gestattet hat, dass sie Anleitungen verkauft, und die Käufer der Anleitungen im geringen Maße selbst weiter verkaufen dürfen, dann ist das so. Das ist ja dann Inhalt des Lizenzvertrags. Die haben ihr quasi ein beschränktes "Unterlizenzierungsrecht" erteilt.

Fazit: Wenn du die Fingerpuppen nur kaufen möchtest, hast du ohnehin nichts zu befürchten.

Wenn du selbst eine Anleitung kaufen und Fingerpuppen herstellen und verkaufen möchtest, ist das so auch legal. Du hast ja dann die nötige "Lizenz" (=Erlaubnis) um zu "verwerten".

Voraussetzung ist natürlich, dass die Verkäuferin dir keine Märchen erzählt hat.

Hallo Thomas,
vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort! Ich hatte schon bedenken, dass das evtl. eine zu komplizierte Frage war.
Ich agiere nur als Käufer, doch rein aus Interesse wollte ich das dann doch mal wissen, weil es ja kein Einzelfall ist, sondern unzählige Leute in der Art auf Etsy, DaWanda, etc. verkaufen. Deswegen war mir das dann auch aufgefallen. Leider habe ich nur von der einen Verkäuferin eine solche Antwort bekommen. Und bevor ich dann etwas kaufe und mich als Käufer strafbar mache...
Also schlichtweg, sofern mir die Verkäuferin keine Märchen erzählt hat, liegt das ganz im Interesse beider Parteien, und eines mehr oder weniger abgeschlossenen Lizensvertrag (ob nun schriftlich, oder nicht), wenn ich das richtig verstehe? Das klingt plausibel. Ich habe auch gesehen, dass sie diese Erklärung in ihren AGBs vermerkt hat. Also vermute ich stark, dass sie die Wahrheit sagt.
Das ist wirklich ein verstricktes und kompliziertes Thema. Mein Respekt vor jeder Anwaltskanzlei, die tagtäglich mit so etwas zu tun haben. Und beinahe schon traurig, dass der einzelne bei so etwas dermaßen überfragt ist und oftmals unwissend, ja, ängstlich vor so etwas steht und nicht weiß, was zu tun ist. Wie ich als Käufer jetzt.
Auf jeden Fall vielen lieben Dank für deine Hilfe!

@LittleDustBunny

Du hast alles genau richtig verstanden ;)

Und ich sage ja ungern etwas schlechtes über meine gutefrage-Community aber... dass bisher niemand geantwortet hat, hat womöglich daran gelegen, dass die Frage einfach zu lang formuliert war.

Viele hier haben eine Lang-Text-Phobie ;)

@ThomasMorus

Lach! Ok, das muss ich mir dann für die Zukunft merken ;) Dabei dachte ich, dass es so vielleicht verständlicher ist :D

Auf jeden Fall vielen lieben Dank für deine Hilfe! Das hat mir wirklich weiter geholfen :)

@LittleDustBunny

Es war auch verständlich. Und ich finde es auch Schade, dass die Member hier nicht so gerne lesen... Gern Geschehen ^^