mache ich mich strafbar, wenn ich nacktbilder einer 16-jährigen gegen bezahlung annehme?

11 Antworten

Mittlerweile ist auch der Besitz von Bildern Minderjähriger strafbar. Das ist auch richtig so. Nur weil jemand bereit ist, dafür Geld auszugeben, existieren solche Bilder überhaupt.

Das fällt unter §184c IV StGB, allerdings nur, wenn es sich um "Jugendpornographie" handelt. Nach Absatz 1b ist das alles, was "die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" zum Inhalt hat. Von solchen Dingen sollte man generell die Finger lassen.

Solche Fotos sollte nicht mit Geldstrafe bestraft werden ...... sondern mit mindestens 5 Jahren  Gefängnis !

Google einfach nach Kinderpornografie. Wenn ein unter 18 Jähriges Kind/Teenager nackt auf einem Bild zu sehen ist, handelt es sich um Kinderpornografie. Darunter fällt übrigens nicht, wenn der Mittelpunkt NICHT auf den Sexualorganen liegt. Also ein nacktes Mädchen im Hintergrund würde nicht darunter fallen.

Bitte nicht nach Kinderpornografie googlen!
Kinderpornografie ist mit Kindern bis 14. 14 bis 17 Jährige ist Jugendpornografie, da sind die Regeln noch mal ganz anders.

Ich lasse mich gerne verbessern. Ich gehe nach dem BGB. Errare Humanum Est!

Strafbar machst du dich nicht, sie ist ja schon über 14. Allerdings finde ich dieses Angebot etwas zweifelhaft, sprich du wirst wahrscheinlich zu über 100% betrogen werden!

~Daedric

Was "sie ist über 14?!" Was hat das damit zu tun? Sie ist unter 18, ergo ist das Kinderpornographie!

@whollop

Es ist Jugendpornografie. Kinder sind 0-14.