Mache ich mich strafbar wenn ich mit einer anzeige drohe?

7 Antworten

Natürlich kannst du ihn anzeigen. Und wichtig: Beweise sichern!
Dann kann die Polizei auch was unternehmen. Es handelt sich hier klar und deutlich um eine Drohung und das ist strafbar.

Natürlich kannst du ihn anzeigen.

Ah ja, und wegen was?

@Artus01

Wenn man keine Ahnung hat, einfach die unnötigen Kommentare lassen. Lies dir das durch und schweig:

Ihr Anliegen:

Fühlen Sie sich bedroht oder belästigt, muss zunächst geprüft werden,
inwieweit eine strafbare Handlung oder eine straffreie Tat vorliegt. So
handelt es sich beispielsweise um eine Bedrohung, wenn Ihnen eine
Person mit einem Verbrechen (Strafandrohung mehr als 1 Jahr Haft) droht.
Eine Drohung kann aber im Einzelfall auch nur eine Nötigung darstellen.
Dies ist immer dann der Fall, wenn man Sie mit der Androhung von Gewalt
zu einer Handlung oder einem Unterlassen zwingen will. Beleidigungen,
Nötigungen und Bedrohungen sind Straftaten, für deren Bearbeitung die
Polizei zuständig ist. Eine Strafanzeige können Sie in jeder
Polizeidienststelle erstatten. Nach der Erstattung einer Strafanzeige
bekommen Sie eine Registriernummer ausgehändigt, eine
Anzeigenbestätigung, die Sie für Ihre persönlichen Unterlagen benötigen.
Bitte verständigen Sie bei gegenwärtig verübten Straftaten sofort über
den Notruf die Polizei.

Belästigungen – etwa durch ständige
Telefonanrufe/SMS eines ehemaligen Lebenspartners – sind nicht strafbar
(Ausnahme: Stalking). Sie können gegen solche Personen jedoch
zivilrechtlich vorgehen.

Sollte Sie jemand durch beleidigende Äußerungen in Ihrem Ehrgefühl
gekränkt oder Sie durch Äußerungen (üble Nachrede) bzw. unwahren
Behauptungen (Verleumdung) Dritten gegenüber in Misskredit gebracht
haben, werden diese Straftaten in der Regel nur auf Antrag des
Geschädigten (durch Sie) verfolgt (Strafantrag). Es ist aber auch eine
Privatklage gem. § 374 Strafprozessordnung möglich.

. Was Sie bedenken sollten

Notieren Sie sich nach Möglichkeit den genauen Wortlaut. Wenn es
Zeugen für die Tat gibt, so benennen Sie diese. Sollten Sie auf einen
Strafantrag verzichten, können Sie dennoch selbst eine Privatklage vor
einem Gericht anstrengen. Der Bereich "Stalking" (Nachstellung) wird in
Bremen besonders feinfühlig behandelt. Beachten Sie hierzu weitere
Hinweise auf unseren Internetseiten.

. So geht es weiter

Die Polizei bearbeitet Ihre Strafanzeige bis zur Abgabe an die
Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt entscheidet in der Regel, ob ein
Strafverfahren eröffnet wird oder nicht. Vom Ausgang dieser Entscheidung
erhalten Sie auf jeden Fall Kentnnis.

Quelle: http://www.polizei.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen09.c.1833.de

Ich nehmen an Deutsches Recht? Dann hat er sich wegen Nötigung und Beleidigung (ich glaube StGB§240 und 185) strafbar gemacht, wenn er dir droht und du ihm sagst er solle dies Unterlassen ansonsten wird es strafrechtliche Konsequezen haben ist das zwar eine Drohung, die jedoch Gestzlich ist und somit keinen Straftatbestand erfüllt! Also Nein! ICh würde dir sogar raten ihm das Klipp und Klar zu sagen und die Anzeige sogar durchzuziehen, Andere Frage wie alt ist er?

14, bald 15

@Julia190103

Unsinn, weder Beleidigung noch Nötigung.

@Julia190103

Dann ist er Strafmündig! Habe aber einen anderen Vorschlag, da ich aber nicht weiß wie die Situation ist, ist der Vorschlag nur bedingt oder auch gar nicht gut! Wie wäre es denn wenn du Beweise sammelst und dich mit seinen Eltern mal unterhälst und na ja, am besten du tust so als ob du Angst vor ihm hättest und das nicht mehr aushälst! Manchmal gibt es auch andere Wege^^ Also nur ein Vorschlag!

@Artus01

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt - glaube das die Fresse zu halten, mit androhung von Gewalt genau das ist! Und ja stimmt Beleidigung ist nicht dabei, da hab ich nicht richtig hingeschaut!

Du darfst ihm sagen, dass Du ihn anzeigen wirst, wenn er mit den Drohungen nicht aufhört. Das ist keine Erpressung. 

Wo ist denn da die (Be)Drohung?

@Artus01

Steht doch im Text der Fragerin

Nein, du weist ihn nur auf die mögliche Konsequenz seiner Handlungen hin.

Rein rechtlich gibt es kein Einwände.

Na ja, in den Bereich Nötigung kommt es rein formell schon. Zumal er keine Straftat begangen hat, zumindest nicht nach dem Text Deiner Frage.