Mache ich mich strafbar, wenn ich mich in einen fremden E-Mail Account einlogge, dessen Passwort auf meinem PC gespeichert war?

5 Antworten

Also ethisch ist das absolut inakzeptabel. Aber sonnst machst du dich nicht strafbar. Er ist selber schuld wenn er die pw nicht Sorgerecht verwaltet

 Mache ich mich strafbar, wenn ich mich in einen fremden E-Mail Account einlogge, dessen Passwort auf meinem PC gespeichert war?

Ja - vergleiche dazu §§ 202 ff StGB

https://dejure.org/gesetze/StGB/202.html

Vielen Dank!

Es ist schon ein ziemlicher Vertrauensbruch, den er dir bestimmt nicht so schnell verzeihen wird. Bei der Strafbarkeit bin ich mir nicht so sicher.

War auch dumm von ihm seine Daten auf dem Gerät zu lassen.

Aber ich hätte auch reingeguckt. (Bin ja ehrlich.) Da er ein Ex ist, würde ich einfach schweigen.

Obwohl, wenn ich länger darüber nachdenke, hätte ich (so wie ich mich kenne) es nicht lassen können Schabernack zu betreiben. Nichts Schlimmes oder Ehrenrühriges. Aber ich hätte Unfug damit getrieben.


ja. Das ist nicht dein Account also hast du da auch nichts verloren. Du darfst ja auch nicht in fremden Wohnungen rumschnüffeln wenn die Tür nicht abgeschlossen ist.

Dafür gibt's ja auch einen eigenen Straftatbestand. Damit ist dein Vergleich hinfällig.

Ja, Mails fallen unter das Briefgeheimnis.