Mache ich mich strafbar, wenn ich mich in einen fremden E-Mail Account einlogge, dessen Passwort auf meinem PC gespeichert war?
Ich hatte mit meinen Ex-Freund ein gemeinsames IPad, welches ich nach der Trennung behalten habe. Als ich dieses geupdated habe, bekam ich plötzlich mehrere Passwörter angezeigt. So wie man dann als Frau ist (ich weiß es ist nicht okay..) habe ich mich in seinen E-Mail Account eingeloggt. Dort einige Dinge herausgefunden, die ich ihm gerne noch zeigen möchte.
Jetzt meine Frage dazu: Ist dies strafbar oder nicht?
5 Antworten
Also ethisch ist das absolut inakzeptabel. Aber sonnst machst du dich nicht strafbar. Er ist selber schuld wenn er die pw nicht Sorgerecht verwaltet
Mache ich mich strafbar, wenn ich mich in einen fremden E-Mail Account einlogge, dessen Passwort auf meinem PC gespeichert war?
Ja - vergleiche dazu §§ 202 ff StGB
Vielen Dank!
Es ist schon ein ziemlicher Vertrauensbruch, den er dir bestimmt nicht so schnell verzeihen wird. Bei der Strafbarkeit bin ich mir nicht so sicher.
War auch dumm von ihm seine Daten auf dem Gerät zu lassen.
Aber ich hätte auch reingeguckt. (Bin ja ehrlich.) Da er ein Ex ist, würde ich einfach schweigen.
Obwohl, wenn ich länger darüber nachdenke, hätte ich (so wie ich mich kenne) es nicht lassen können Schabernack zu betreiben. Nichts Schlimmes oder Ehrenrühriges. Aber ich hätte Unfug damit getrieben.
ja. Das ist nicht dein Account also hast du da auch nichts verloren. Du darfst ja auch nicht in fremden Wohnungen rumschnüffeln wenn die Tür nicht abgeschlossen ist.
Dafür gibt's ja auch einen eigenen Straftatbestand. Damit ist dein Vergleich hinfällig.
Ja, Mails fallen unter das Briefgeheimnis.