Mache ich mich nach aktueller Straflage beim anschauen eines Films auf Seiten wie z.B SerienStream.to strafbar?

7 Antworten

Gut ist es ja nicht aber in den meisten Fällen wird entschieden dass streaming nicht den Urheberrecht verletzt und außerdem wird man eigentlich nicht erwischt

eigentlich heheh 

Es gibt ein Urteil des Amtsericht Leipzig in dem Streamen als illegal eingestuft wird aus dem einfachen Grund das das Video zum anschauen in dem Zwischenspeicher gespeichert wird also lädst du es ja mehr oder weniger runter. Das ganze gilt allerdings nicht rückwirkend das heißt wenn du es getan hast ist das egal aber jetzt Finger weg

Nachdem sich die Gesetzeslage durch das Urteil nicht geändert hat, gilt für die Vergangeheit genau dasselbe wie für die Zukunft.

Ja aber wenn ein Richter so entscheidet kann es gut sein das bei erneuten Verfahren in die Akten von diesem Urteil geschaut wird und man zu einem ähnlichen Schluß kommt

@RageMode

Nein, die Urteile irgendeines Amtsgerichts interessieren eigentlcih keinen anderen Richter.

Okay aber trotzdem ist die Erklärung des Richters schlüssig und auch andere schlaue Menschen kommen bestimmt bald auf den Gedanken das die Filme zwischengespeichert werden

@RageMode

Dass zwischengespeichert wird, war noch nie das Thema der juristischen Diskussion. Die Frage war immer, ob diese Zwischenspeicherung ausreicht, um eine Strafbarkeit zu begründen. In Fachkreisen werden beide Standpunkte vetreten, woran sich durch die Einzelmeinung eines Amtsrichters auch nichts ändern wird.

Es ist eine rechtliche Grauzone, also machst du dich nicht strafbar, sofern du die Videos nur streamst und nicht downloadest.

Jain. wenn du erwischt wirst, dann kommt es auf den Richter an.

soweit ich weiß nein.