mache ich mich dabei strafbar? (rechtsfragen)

10 Antworten

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Hallo, das selbe problem hatte ich vor ca 2 jahren!

ich sage dir eins... wenn ihre eltern zur Polizei gehen hast du ein gewaliges problem. da sie unter 18 ist.. und somit das aufenthaltsbestimmungs recht bei den eltern liegt!

du solltest versuchen mit ihren eltern zu reden, das sie evtl. mal zu dir darf ohne abzuhauen!

ich empfehle euch von herzen das ihr das NICHT macht! glaub mir, nachts um 3 uhr mit der Krippo probleme zu haben darauf habt ihr keine lust...

MFG

bei mir währen es die feldjäger die polizei darf mir nix ^^ sie will ja nicht zu mir sie will algemein abhauen nur bevor ihr was passiert dachte ich mir sie soll besser zu mir kommen

@TianYou

die krippo wird trozdem zu dir kommen (da es kindeswohlgefärdung ist) dadurch springt die Kriminalpolizei ein!

trozdem solltet ihr versuchen das mit den eltern zu klären.. und wenn das alles nichts hilft am besten mal zu einem Internet anwalt gehen und dort nachfragen und zur NOT dann wenn das alles nichts hilft zum Jugendamt, aber das solltet ihr wirklich gut bedenken.. es gibt dann KEIN zurück mehr, nichts wird wieder so wie vorher

@Twillight

wie gesagt sie will ja nicht abhauen nur um zu mir zu kommen sondern weil sie probleme zuhause hat

@TianYou

die kripo muss die feldjäger rufen, das ist dir doch auch klar. so viel einführung in die BW verfahrensordnung hast du doch wohl auch, oder? dennoch ists blödsinn, dass es sich um eine kindeswohlgefährdung handelt

@christinegeipel

im endeffekt ist es doch egal wer kommt und ärger macht oder? o.O

@TianYou

und meinste wenn die feldjäger antanzen wäre es besser? darüber hinaus kann die polizei dennoch an deiner tür klopfen um zb eine eventuelle meldung ihrer eltern zu überprüfen. ob die dann was machen ist egal, aber natürlich dürfen sie an der tür klopfen und auch deine freundin mitnehmen

@Twillight

Wieso muss die Kripo die feldjäger rufen?

@mac82

richtig, und das ist das was ich meinte! ob nun die feldjäger kommen um dir den allerwertesten zu versohlen oder die krippo! dennoch ist die polizei dazu berechtigt (da sie unter 18 ist) bei dir vorbei zu kommen und in deine wohnung einzu dringen und sie mit zu nehmen.. dann wird alles noch schwehrer glaub mir darum geht es hier!

@Twillight

Und auf welcher Rechtsgrundlage?

@Volker13

was? das die polizei an der tür klopft? auf der grundlage das sie eine minderjährige suchen die als vermisst gilt und diese heim bringen wollen

@mac82

Du hast offensichtlich selbst ein Problem! Auweia!

@Volker13

emm also wen man bei der bundeswehr ist ist es so das die feldjäger kommen bzw die polizei kann auch kommen aber die dürfen mich nciht mit nehmen oder sonst was machen dafür sind die feldjäger dann da ^^ das hatte ich aber auch nur so erwähnt das tut hier nix zur sache ^^

Das ist doch völliger Blödsinn. Weil bei einer 16 bzw. 17jährigen nichts nachts um 3 die Polizeit zu ihm kommt und Rabatz macht?????? Mal schön die Kirche im Dorf lassen. Und nein, er macht sich nicht strafbar, wenn er sie bei sich aufnimmt, vor allem nicht, wenn das alles freiwillig erfolgt ist. Ein Freundin meiner Tochter ist zu Hause abgenauen mit 16 zu ihrem Freund weil sie keinen Bock mehr auf zu Hause hatte. Die Mutter ging zur Polizei. Diese wiederum ging "tagsüber" nicht "nachts" zur Familie ihres Freundes um die Lage zu klären. Die 16jährige sagte sie wolle derzeit nicht zu Hause wohnen und die Eltern ihres Freundes waren damit einverstanden, dass das Mädchen vorübergehend dort bleibt. Die Mutter des Mädchens hat zwar das Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber nach Rücksprache mit einer Polizeipsychologin ließ sie ihre Tochter erst mal bei ihrem Freund. Damit hat sie viel Zündstoff aus der Sache genommen. 2 Wochen später ist die Tochter wieder nach Hause gekommen und dort ist sie bis heute, sie bereitet sich grad auf ihr Abitur vor. Mit Gewalt macht man alles nur schlimmer. Nur weil man ein Recht hat, heißt es noch lange nicht, dass es "richtig" ist und sinnvoll! dieses Recht durchzusetzen. Und eines sollten alle wissen. Ab 16 hat ein junger Mensch das Recht sich sexuell zu entfalten mit wem immer er will.

Ohne jetzt auf andere Kommentare direkt einzugehen:

Mir fällt keine Straftat ein die er beght wenn er sie bei sich wohnen lässt.

@Aronphoenix

§ 235 StGB, Entziehung Minderjähriger. Auch wenn in dem Fall keine Gewalt oder List vorliegt, besteht aber zunächst mal der Verdacht, wenn die Eltern die 17-jährige als vermisst meldet. Das reicht für einen Anfangsverdacht, der wiederum reicht für einen Durchsuchungsbeschluss.

Außerdem haben die Feldjäger nichts damit zu tun! Das ist nicht der NCIS, es gibt keine Alleinzuständigkeit der Militärpolizei für Straftaten, die durch Soldaten begangen werden! Dafür ist ganz normal die Staatsanwaltschaft und als Hilfsorgan die Polizei zuständig. Die fahren zur Kaserne, zeigen ihren Ausweis, schildern den Sachverhalt und übergeben ggf. den Durchsuchungsbefehl und das war's!

@GrafLukas

Dafür wäre dann aber ein aktives entziehen nötig, wenn er sie nur bei sich wohnen lässt ist das aber keine Straftat.

Das mit den Feldjägern halte ich auch für quatsch. Auch Soldaten haben sich an die Gesetze zu halten.

nein, du machst dich nicht strafbar, wenn sie bei dir wohnt. allerdings wäre es sinnvoll, wenn du sie als freund darauf hinweisen würdest, dass sie schule und ausbildung nicht vernachlässigt. wenn du allerdings nicht einmal ihr genaues alter kennst (16-17 ??) empfehle ich dir a) da noch einmal genau nach dem alter zu fragen, nicht dass sie zB erst 15 ist und dir b) zu überlgen, dass du nicht nur instrumentalisiert wirst in dem ganzen fall.

doch sicher ich weiß eigendlich alles über sie da wir uns alles sagen nur weiß man nie wer mit liest darum nur wage andeutungen ^^

Wenn Du jetzt schon Bedenken hast,dann solltest Du es lassen und lieber mal versuchen in aller Ruhe mit den Eltern zu reden und wenn das nicht hilft,einfach mit Deiner Freundin zum Jugendamt gehen und euch da beraten/helfen lassen. So bringt das nichts und Du handelst Dir eventuell ne ganze Menge Ärger ein. Lass es und versuche einen anderen Weg zu finden,wie Du ihr helfen kannst.

Du kannst bei der Sache gehörigen Ärger bekommen. Wenn die Eltern das Mädel als vermisst melden, besteht der Anfangsverdacht der Entziehung Minderjähriger gem. § 235 StGB (googlen!).

Auch wenn tatsächlich keine Gewalt oder List vorliegt, weil deine Freundin ja freiwillig kommt, kann die Polizei das ja erstmal nicht wissen, wenn die Eltern das anders schildern. Das reicht für einen Anfangsverdacht, der wiederum reicht für einen Durchsuchungsbeschluss.

Noch einmal der Hinweis, dass die Feldjäger hier überhaupt keine Rolle spielen! Die sind nur für Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz zuständig, nicht für das StGB. Als Soldat hat man keine irgendwie geartete Immunität oder so, auch wenn das im Ausland anders sein mag.

Für Straftaten, die durch Soldaten begangen werden ist ganz normal die Staatsanwaltschaft und als Hilfsorgan die Polizei zuständig. Die fahren zur Kaserne, zeigen ihren Ausweis, schildern den Sachverhalt und übergeben ggf. den Durchsuchungsbeschluss und das war's!

Außerdem ist es für deine Freundin sicherlich auch nicht gut, wenn sie die Schule schwänzt.

na wie alt ist deine freundin denn nun, 16 oder 17? darüber hinaus liegt das aufenthaltsbestimmungsrecht bei den eltern und wenn sie die vermutung haben oder dahinter kommen das sie bei dir ist, dann gibts ärger. und ja, bundeswehr hin oder her, es kann selbstverständlich dennoch erstmal die Polizei anklopfen. sie kann auch deine freundin mitnehmen und nach hause bringen. was ich nicht verstehe, wie bitte hilfst du ihr damit ein abhauen unter umständen noch zu fördern (in dem du ihr anbietest bei dir zu sein) oder eben geheim zu halten? meint ihr nicht das es danach noch mehr Probleme gibt? sie ist keine 10 mehr, fast volljährig. da sollte man schon auch andere möglichkeiten kommen um probleme zu lösen

aber kurz gesagt, ob du selber direkt probleme bekommen würdest zweifle ich an aber deine freundin wird dann unter garantie noch immer probleme haben