Mach ich mich strafbar, wenn ich Feuerwerk verschenke/Verlose
Also ich wollte auf Youtube, als Abo Special eine Verlosung machen. So ich wollte ein Paar Feuerwerkskörper verlosen. Einige sind nur Klasse 1 Arikel, also für das ganze Jahr zugelassen, und mache sidn Klasse 2, also nur an Silvetser verkäuflich, der verkauf unterdem jahr ist verboten, und wie sieht es da mein verschenken aus?
4 Antworten
Es gibt hier keinen Unterschied zwischen verkaufen oder verschenken, da das Gesetz in diesem Fall von "überlassen" spricht, was beides beinhaltet. Ich würde Dir daher empfehlen von dieser Verlosung Abstand zu nehmen oder die dabei zumindest auf die Artikel der Kategorie I zu beschränken.
Insbesondere hast du auch ein Transportproblem, da pyrotechnische Gegenstände Gefahrgüter sind die auch als Gefahrgut versandt werden müssen. Du könntest diese Ware also nicht einfach per Post oder DPD versenden, sondern müßtest eine Gefahrgutspedition beauftragen, die Artikel müssen in einem extra für Gefahrgut zugelassenem Karton versandt werden und dieser ist entsprechend den Vorschriften des ADR zu kennzeichnen und zu labeln. Das würde ich dann an Deiner Stelle doch besser den Fachfirmen überlassen die damit täglich zu tun haben.
Also eigentlich ist nur Klasse 1 an Volljährige legal. Alles andere ist strafbar.
die Frage ist ja erstmal: hast du noch welches daheim von Silvester? Oder mußt du die erst besorgen?
Ich glaube aber, daß man das Klasse 2 Feuerwerk unter dem Jahr nicht verschenken darf. Ob jetzt verschenken oder verkaufen - es geht ja um die Weitergabe ...
Das ist nicht schlimm, manche verschenken auf ihren Kanälen Retornos und cobras und machen sich keine Sorgen :D