Mach ich mich strafbar bei einer Kaltakquise wenn mein AG es fordert?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die sogenannte Kaltakquise (Knock on the Door) gehört zum üblichem Vertriebsgeschäft.

Nur die sogenannte Kaltakquise per Telefon unterliegt gewissen Beschränkungen.

Allerdings liegt hierbei i.d.R keine Strafbarkeit gem StGB vor, sondern es handelt sich hierbei um eine Zivilsache, die auf Antrag verhandelt wird.

Hierbei sind aber lediglich sogenannte B2C Akquisen nur dann von der Telefonakquise ausgenommen, wenn für den anzurufenden keine "Opt-in" vorliegt.

Du kannst aber beruhigt schlafen gehen, denn wenn Dir Dein AG listen vorlegt, die Du anriufen sollst, hat er dafür zu sorgen, das diese Opt-in vorliegt. Als AN darfst Du Dich darauf verlassen.

? Also meine kaltakquise sieht so aus, dass ich an den empfang gehe und sage „ich war grad in der nähe, hat der herr müller 5 minuten zeit für mich“ 

Das ist kein problem. Wenn du aber mit einem Eispickel die marketingsbteilung stürmst, dürfte das hausfriedensbruch sein. Als gesunder menschenverstand und anständig bleiben, dann ist kaltaquise eine wunderbare sache. Entscheidende frage ist die, ob du deinen job wirklich liebst...? Falls nicht solltest du über die bücher.

Kaltakquise per se ist im B2B-Geschäft NICHT strafbar - es kommt auf die Umstände an!

Erzähle uns also bitte genauer, wie diese Kaltakquise abläuft/ablaufen soll!

Dein AG macht sich strafbar.

Kann ich den auch zur Rechenschaft gezogen werden ?

@derPianist92

Es ist möglich, ja. Besonders, wenn das Geschäftsmodell deines AG nicht auf kaltaquise aufbaut, sondern du das außer der Reihe machst.

@derPianist92

Um dich abzusichern solltest du einen entsprechenden Arbeitsauftrag (mündlich via Zeugen oder schriftlich) nachweisen können. Sonst behauptet dein AG, er hätte davon nichts gewusst.

@Tamtamy

Man muss das ganze mal beweisen, dass man Kaltquise gemacht hat, wenn Du angerufen wirst und sagst "Hier habt ihr eine Nummer, der hat Kaltaquise betrieben" musst Du das nachweisen, viel Spass damit. Das anrufen alleine im B2B Bereis ist erlaubt, nur das Werben nicht.

@Marco13145

Ah ja - danke für deine Info!

@Tamtamy

Gerne, solltest Du allerdings in Deutschland wohnen ist die Kaltquise per Telefon nur im B2B bei berechtigten Interesse erlaubt (https://www.youtube.com/watch?v=DrGZHJ7UQiA) in Österreich ist das immer verboten aber wie gesagt, dass soll man jemand beweisen^^

Danke für die Tipps ! :)