MacBook Pro bei Media Markt gekauft-vom Umtausch ausgeschlossen?

8 Antworten

Da MM generell Recht kulant sind mit der Rücknahme von "Fehlkäufen" werden die bei Ausstellungsstücken, Restposten und Sonderpreisen besonders darauf hinweisen dass der übliche Akt des Entgegenkommens hier nicht greifen kann.

Also Umtausch ist so ne Sache. Das ist eine freiwillige Basis. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet Ware zurückzunehmen die einwandfrei funktioniert.

Apple Produkte soweit sie schon registriert sind können nicht wieder zurückgenommen werden. :( Du kannst Apple anrufen und dort mal nachfragen, die können dir weiterhelfen... Die ersten 90 Tage ist der Support von Apple kostenlos. Ruf doch mal bei Apple an. www.apple.de

Gruß MaxiTV8000

MaxiTV8000  26.12.2012, 14:22

Schau mal auf der Seite http://www.apple.com/de/support/contact/. Sprich Apple ruft dann dich an. Also wenn du anrufst kostet es was.

Viel Glück.

Hoffe konnte helfen. :)

Nur defekte Ware MUSS umgetauscht werden. Alles andere ist Kulanz. Bei einem absoluten Sonderangebot kann der Verkäufer diese Kulanz natürlich ablehnen. Mit dem Gewährleistungsanspruch hat das nichts zu tun.

NegierigEr  26.12.2012, 15:05

Umgetauscht werden muss nach dem Gesetz überhaupt nichts. Es muss allenfalls nacherfüllt werden.

Wenn du im besitz des Kaufvertrages bist (Kassenbon) hast du das recht ohne Angabe von Gründen den gekauften Artikel innerhalb von 14 Tagen ohne angabe von Gründen umzutauschen bzw. das Bezahlte Geld zurück zu erhalten

Hier nochmal alles In Beamtendeutsch

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Wird die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher nach dem gemäß Satz 1 oder Satz 2 maßgeblichen Zeitpunkt mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu einem späteren als dem in Satz 1 oder Satz 2 genannten Zeitpunkt unterrichten darf. (3) Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer. (4) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

lg wnw

NegierigEr  26.12.2012, 14:29

Die Vorschrift ist schlichtweg nicht einschlägig, da es bein Kauf im Laden kein gesetzlicheßs Widerrufsrecht gibt.

Media-Markt räumt allerdings vertraglich ein Rückgaberecht ein.

Eichbaum1963  26.12.2012, 18:17

Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, ...

Der erste Satz sagt es doch schon: Wenn dem Verbraucher durch ein Gesetz ein Widerrufsrecht eingeräumt wird!

Das wäre z. B. § 312d: "Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen".

http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

D. h.: beim Kauf im Ladenlokal gibt es kein Rückgabe"recht"!

Wenn du also mal irgendwann in einem Laden dein angebliches Rückgaberecht einforderst, kannste dabei sehr schnell auf die Futterluke segeln. ;)

Nein, das kann nicht sein. Spiele,DVD, Gutscheine usw. sind davon ausgeschlossen, da man diese ja einlösen kann usw. Aber keine Hardware, hier gilt das 2 wöchige Recht auf Umtausch, auch ohne Begründung. Man braucht aber den Kaufvertrag.

MaxiTV8000  26.12.2012, 14:20

Nein. Das zweiwöchige Recht gibt es nicht und ist auch nicht im Gesetz verankert. Der Umtausch von einwandfreier Ware ist reines entgegenkommen der Betriebe. Es hat sich nunmal im laufe der Jahre so durchgedrungen, dass man die Produkte zurück nimmt.

weisnetweiter  26.12.2012, 14:26
@MaxiTV8000

Da sagt das BGB aber etwas anderes, der Kaufvertrag ist innerhalb der ersten 14 Tage "schwebend"

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Wird die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher nach dem gemäß Satz 1 oder Satz 2 maßgeblichen Zeitpunkt mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu einem späteren als dem in Satz 1 oder Satz 2 genannten Zeitpunkt unterrichten darf. (3) Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer. (4) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

lg wnw

NegierigEr  26.12.2012, 14:31
@weisnetweiter

Da BGB sagt nichts anderes.

Die von dir zitierte Vorschrift lautet:

Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt

Es wird dem Verbraucher aber kein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, allenfalls ein (vertragliches) Rückgaberecht.

Funjojo  26.12.2012, 16:25
@weisnetweiter

14 tätiges Rückgaberecht gibt es nur bei online / Telefonsicher Bestellung. Im Geschäft direkt Sites freiwillig und dann müssen sie dir nicht mal das Geld zurückgeben sondern dir auch eine Gutschrift aushändigen! Ist die Ware Defekt dürfen sie nachbessern.