Lt avis mit mietwagen geblitzt und gebühr erhoben ohne jegliche beweise?

3 Antworten

Ehm... Haben die ein Foto vom Blitzer oder so oder was war jetzt der Verstoß? 😂Wenn die keine Beweise haben würd ich mal anrufen, wenn die ablehnen ist es abzocke. Dann aber schleunigst zur 👮😉

Hallo,

Klar ist erstmal, wenn Du im Mietwagen geblitzt oder anderweitig belangt wirst, kannst Du ja nicht persönlich angeschrieben werden.

Du bist ein Fahrer - angeschrieben wird der eingetragene Halter!

Wende Dich also an den Mietwagenverleier - hier kann Dir doch niemand weiterhelfen.

Grüße aus Leipzig

Wenn du geblitzt wurdest, wird erstmal der Halter (Avis) von der Bußgeldstelle angeschrieben, um den Fahrer zu benennen. Das ist erstmal nur ein Anhörungsbogen, kein Bußgeldbescheid. Avis entsteht also ein über die reine Vermietung hinausgehender Arbeitsaufwand. Für diesen erheben sie eine Gebühr.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Gebühr in den Mietbedingungen oder AGB o.ä. festgelegt ist. Mit Abschluss des Mietvertrages hast du diese Bedingungen akzeptiert. Ich denke, die Höhe der Gebühr ist angemessen und eine Sittenwidrigkeit sehe ich darin auch nicht. Damit dürfte das rechtens sein.

Du wirst den Bußgeldbescheid bzw. erstmal einen Anhörungsbogen noch erhalten (innerhalb von 3,5 Monaten nach Tatdatum), aber von der Bußgeldstelle, nicht von Avis. Avis war lediglich schneller damit, die Gebühr einzuziehen, als die Behörde mit dem Versenden ihres Schreibens.