Lohnzahlung bei Nichteinsatz in einer Zeitarbeitsfirma?
Ich habe einen IGZ Tarifvertrag für 35 Stunden pro Woche. Das sind dann für den Juli 2016 21 Arbeitstage x 7 Stunden = 147 Mindeststunden. Ich habe aber einmal nur 2 Stunden (6.00 bis 8.00 Uhr, weil es keine Teile mehr zu bearbeiten gab und die neue Lieferung sich verspätet hatte) und erst am übernächsten Tag wieder einen Einsatz bekommen. Ich habe mich sofort um 8 Uhr bei meiner Zeitarbeitsfirma gemeldet und meine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt. Jetzt fehlen mir am Ende des Monats 1,75 Stunden auf die Mindeststundenanzahl.
Muss meine Firma mir die Differenz von 1,75 Stunden bezahlen oder müssen sie mir sogar die beiden Tage voll bezahlen ( sprich 7+5= 12 Stunden)?
Danke im Voraus an die Experten!!
1 Antwort
Schaue in Deinem Arbeitsvertrag. Was ist dort angegeben ?
Wenn Du einen IGZ Tarifvertrag in Vollzeit hast, sollten dort unter Punkt 3.1.1. bei der Arbeitszeit 151,67 Stunden angegeben sein.
Diese 151,67 Stunden bekommst Du dann immer voll ausbezahlt, auch, wenn Du weniger Stunden gearbeitet hast, weil es keinen Einsatz gab.
Die Stunden, die Du im Juli (oder wann auch immer) nicht gearbeitet hast, sind nicht Deine Fehlzeiten, und Dürfen Dir (oder Deinen Kollegen) nicht als Minusstunden auf Deinem Stundenkonto eingetragen werden. Die Zeitfirma darf Dich oder Deine Kollegen nicht zwingen, für Zeiten des Nichteinsatzes Mangels Arbeit einen Urlaubsschein zu unterschreiben - das wäre illegal.
Du musst auch nicht Stunden nacharbeiten, die Du Mangels Einsatzgelegenheit nicht leisten konntest. Das ist alleine das Unternehmerrisiko, das Zeitfirmen gerne illegal auf Zeitarbeiter abwälzen wollen.
Zeitfirmen, die illegalerweise Zeitarbeiter dazu zwingen, Urlaubsscheine bei Nichteinsatz zu unterschreiben, müssen damit rechnen, daß der Zoll bei ihnen eine interne Untersuchung vornimmt.
Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99)
entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich
ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden
hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit
im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen
Einfluss.