Lohnzahlung bei Nichteinsatz in einer Zeitarbeitsfirma?

1 Antwort

Schaue in Deinem Arbeitsvertrag. Was ist dort angegeben ?

Wenn Du einen IGZ Tarifvertrag in Vollzeit hast, sollten dort unter Punkt 3.1.1. bei der Arbeitszeit 151,67 Stunden angegeben sein.

Diese 151,67 Stunden bekommst Du dann immer voll ausbezahlt, auch, wenn Du weniger Stunden gearbeitet hast, weil es keinen Einsatz gab.

Die Stunden, die Du im Juli (oder wann auch immer) nicht gearbeitet hast, sind nicht Deine Fehlzeiten, und Dürfen Dir (oder Deinen Kollegen) nicht  als Minusstunden auf Deinem Stundenkonto eingetragen werden. Die Zeitfirma darf Dich oder Deine Kollegen nicht zwingen, für Zeiten des Nichteinsatzes Mangels Arbeit einen Urlaubsschein zu unterschreiben - das wäre illegal.

Du musst auch nicht Stunden nacharbeiten, die Du Mangels Einsatzgelegenheit nicht leisten konntest. Das ist alleine das Unternehmerrisiko, das Zeitfirmen gerne illegal auf Zeitarbeiter abwälzen wollen.

Zeitfirmen, die illegalerweise Zeitarbeiter dazu zwingen, Urlaubsscheine bei Nichteinsatz zu unterschreiben, müssen damit rechnen, daß der Zoll bei ihnen eine interne Untersuchung vornimmt.

Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99)
entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich
ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden
hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit
im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen
Einfluss.

https://kanzas.de/2011/11/25/keine-verrechnung-mit-vergutungsanspruchen-bei-negativem-arbeitszeitkonto/