Lohnvorstellung/Vergleich Cnc-Dreher?

2 Antworten

Das durchschnittliche Gehalt eines CNC-Drehers zu ermitteln, sollte mit einem 1,6er Schnitt und einem internetfähigen Gerät möglich sein:

https://www.gehaltsvergleich.com/gehalt/search?jobname=CNC-Dreher+%2F+in&location=Nordrhein-Westfalen&radius=15&suchen=Berechnen

  • In NRW liegt dieses demnach zwischen 28.954 - 52.737 € brutto p. a.
  • Dies entspricht einem durchschnittlichen Stundenlohn von 15 - 26€
  • Die Range ist also sehr groß
  • Achtung: Statisik -> Repräsentativität also stets hinterfragen!

Wenn Dein Arbeitgeber nun die von Dir genannten Gehälter zahlen sollte (Infos von Mitarbeitern sollten stets mit Vorsicht genossen werden), so wären 18,00€ / Std. in Ordnung. Versuchen kannst Du's und wirklich hoch gepokert hast Du auch nicht.

Begründen kannst Du dies einerseits mit der Statistik (s. o.), andererseits aber auch mit einem (hoffentlich) guten Arbeitszeugnis Deines bisherigen Arbeitgebers. Eine Möglichkeit wäre ferner ein Empfehlungsschreiben deines bisherigen AG's, allerdings setzt dies eine gute Beziehung zu Deinem aktuellen Vorgesetzten voraus und ich denke nicht, dass Du dieses ohne Weiteres erhalten wirst. Die praktische Note dürfte eher weniger interessieren (-> aktuelle Leistungen bei deinem aktuellen AG werden höher gewichtet); Du kannst sie aber als Argument ansetzen.

Außerdem solltest Du Dich informieren, ob der Betrieb gem. Tarif bezahlt. Oft werden dann keine Stundenlöhne, sondern Jahresgehälter genannt und abgefragt.

Dank erstmal für die Aufklärung. Eben weil die Spanne so groß ist, wollte ich hier mehr erfahren.

Ein Arbeitszeugnis habe ich nicht, will ich auch nicht einfordern.

Da wir ein kleiner Betrieb sind, möchte der Chef natürlich nicht, dass seine Leute abtreten. Er würde mir ein nicht meiner Leistung entsprechendes Arbeitszeugnis aushändigen, um es mir schwerer zu gestalten neue Arbeit zu finden und das Verhältnis zum Chef würde allein durch die Anfrage des Zeugnises zerstört... Die letzten 4 Mitarbeiter haben die Firma nicht ohne Anwalt verlassen können.

Aber bis zum zweiten Gespräch ist es auch ohne Arbeitszeugnis gekommen ;)

@Kagbuhn

Grundsätzlich hast Du das Recht ein deiner Leistung entsprechendes Arbeitszeugnis ausgehändigt zu bekommen und darfst dieses auch aktiv einfordern. Da nun natürlich das VG beim neuen Betrieb ansteht, wird Dir dies natürlich aus rein zeitlichen Gründen nicht mehr so kurzfristig gelingen.

Wie gesagt, kannst Du es bei 18,00€ / Stunde versuchen. Du darfst aber auch aktiv - am Ende des Gesprächs - die Frage nach dem Gehalt stellen, sofern Dir der Arbeitgeber diese nicht ohnehin schon selbst beantwortet. 18,00€ / Std. wären etwa 35.000€ p. a. (exkl. Schicht- und sonstigen Zulagen, Prämien etc. pp.). Wenn Dein bisheriger AG seine Mitarbeiter dermaßen schlecht behandelt ("Rache-Arbeitszeugnisse", Austritte nur mit Rechtsbeistand möglich..), bezahlt und ein Mini-Betrieb ist, ist ein Wechsel unabhängig vom Lohn nur positiv. Wenn der dann auch noch höher ausfällt, als dein bisheriger - umso besser! Daran soll's also nicht scheitern.

Wenn die dort zwischen 19 und 24 € zahlen, dann würde ich an deiner Stelle nicht nur 18 € nennen sondern 20 €. Man kann sich dann auch irgendwie einigen.

Du hast schließlich Deine Ausbildung mit einer guten Note abgeschlossen.

Als ich aus einer Zeitarbeitsfirma heraus übernommen wurde, wusste ich was die zahlen wollen, aber ich habe trotzdem einen höheren Lohn genannt.

Wir einigten uns darauf dass ich meine Lohnvorstellung nach der Probezeit bekommen und so kam es dann auch.

Ein Arbeitszeugnis habe ich nicht, will ich auch nicht einfordern.Da wir ein kleiner Betrieb sind, möchte der Chef natürlich nicht, dass seine Leute abtreten. Er würde mir ein nicht meiner Leistung entsprechendes Arbeitszeugnis aushändigen, um es mir schwerer zu gestalten neue Arbeit zu finden und das Verhältnis zum Chef würde allein durch die Anfrage des Zeugnises zerstört... Die letzten 4 Mitarbeiter haben die Firma nicht ohne Anwalt verlassen können.



Unbedingt einfordern, der Arbeitgeber hat Dir ein vernünftiges Zeugnis auszustellen, notfalls muss man es vor dem Arbeitsgericht einfordern.

Ein gutes Zeugnis ist immer hilfreich bei Bewerbungen und auch wenn es um Lohnverhandlungen geht.

Ich habe einmal ein Zeugnis selber geschrieben als Vorlage für meinen Arbeitgeber den ich verklagt habe und habe ich geschrieben dass ich ein ähnliches Zeugnis ohne versteckte Formulierungen erwarte und er mich andernfalls wieder vor Gericht sieht.

Er hat mein Zeugnis 1:1 übernommen.