Lohnt sich rein rechnerisch Honorarberatung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung der A.S.I. vorzuziehen?
Hallo zusammen,
ich möchte in absehbarer Zeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Hierzu habe ich auch schon einen Versicherungs-Vergleich von der A.S.I. Wirtschaftsberatung AG vorliegen. Da diese jedoch durch die Provision der Versicherungsgesellschaften lebt, hat die Beratung durch die A.S.I aufgrund des Zielkonflikts (beste BU-Versicherung vs. hohe Provision) natürlich einen Beigeschmack.
Daher überlege ich momentan eine Honorarberatung in Anspruch zu nehmen und habe mir hierzu bereits ein Angebot eines Honorarberaters eingeholt. Die Honorarberatung wird vermutlich um die 2.000 EUR kosten.
Also ist das, was ich bei der A.S.I an Provision mit meinen Versicherungsbeiträgen zusätzlich zahle, höher als das, was ich voraussichtlich für den Honorarberater bezahle?
An diese Frage schließt sich dann noch die zweite Frage an: Gibt es viele BU-Versicherungen, die über Honorarberater provisionsfrei "vermittelt" werden?
Noch kurz zu mir: Ich bin 29 und zahle dann voraussichtlich noch gute 38 Jahre BU-Versicherungsbeiträge (so lange kein Schadensfall eintritt).
5 Antworten
Hallo,
vielleicht ein wenig OT, dennoch folgender Gedanke:
Vielleicht lohnt es sich einmal die Alternative eines Versicherungsberaters zu prüfen.
Der vermittelt zwar ausdrücklich keine Versicherungen selbst, ist aber a) vom Gericht nicht zuletzt aufgrund seiner Fachqualifikation bestellt, b) von jedem "Stallgeruch" widerstreitender wirtschaftlicher Interessen befreit und c) meines Wissens nach in seinen Gebühren günstiger als der im UP genannte Betrag.
Viele Grüße
Loroth
(Und eh wieder einer schreit: Ja, es gibt keine Garantie, dass der gewählte Versicherungsberater nicht auch mal daneben liegen kann...)
und was soll der empfehlen? er kann die qualität der produkte prüfen...
dickie59
"Versicherungsberater", die diesen Titel führen wollen, benötigen eine entsprechende Bestellung durchs Amtsgericht, weil sie zu den rechtsberatenden Berufen gezählt werden (§1 Rechtsberatungsgesetz).
Sorry., der Differenzbetrag muß natürlich über dem Honorar liegen.
Eine Honorarberatung macht rechnerisch nur Sinn, wenn das Risiko im Anschluss mit einem sogenannten "Nettotarif" eingedeckt werden würde. Hilfreich wäre ein Vergleich, der im jeweiligen Produktinformationsblatt angegebenen Abschlusskosten. Sollte die Differenz unter dem Honorar liegen, wäre die Honorarberatung wirtschaftlich sicher sinnvoll. Mir sind allerdings nur wenige Anbieter bekannt, die solche Nettotarife anbieten.
hallo,
wenn du einen nettotarif bekommst und die beiträge somit inklusiver beratungskosten unter dem eines maklers liegen, dann nur zu. die honorarkosten sind in der regel gleich zu begleichen.
beste grüsse
dickie59
Hallo paukenhauke,
über die Höhe von Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsprodukten können wir keine Aussagen treffen, da diese individuell ausgehandelt werden. Ebenso ist uns nicht bekannt, wie viele provisionsfreie Berufsunfähigkeits-Tarife am Markt angeboten werden.
Neben der Beratung durch einen Honorarberater können Sie aber auch die Versicherungsberatung einer Verbraucherzentrale nutzen. Die hierfür anfallende Gebühr können Sie der Preisliste auf den Internetseiten Ihrer Verbraucherzentrale entnehmen.
Viele Grüße
Hendrik Beiche, CosmosDirekt
Seit wann werden Versicherungsberater vom Gericht bestellt ? Hier geht es nicht um ein Sachverständigengutachten, sondern um die Versicherungsberatung nach § 34e GewO.