Lohnt sich eine Lohnsteuererklärung für mich?
Also ich habe letztes Jahr zwei Jobs gehabt.
Ein 450 Euro-Job und eine Teilzeitstelle. Verdienst beim 450 Euro-Job etwa 4000 Euro und die Teilzeitstelle (nur 9 Monate) etwa 7000 Euro. Lohnt sich da nachträglich noch eine Steuererklärung und würde ich was raus bekommen oder lohnt sich die Mühe eher nicht?
5 Antworten
Der Minijob wird ja pauschal abgerechnet und zaehlt nicht und fuer die 7000 Euro bei der Teilzeitstelle fallen unter Steuerklasse 1 ja gar keine Steuern an. Schau mal auf deiner Jahresabrechnung nach, ob da Lohnsteuer abgezogen wurde oder eben nur Sozialversicherungen.
Wer keine Steuern gezahlt hat, kann auch keine erstattet bekommen, daher lohnt es sich nicht. Denn mehr, als man an Steuern gezahlt hat, kann man nicht zurueck kriegen. Null ist und bleibt dann Null.
Du hast doch für Deine Teilzeitstelle bestimmt die Abschrift der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
Wenn darauf keine Lohnsteuer ausgewiesen ist, kann sich die Steuererklärung nicht lohnen, denn wenn nichts einbehalten worden ist, kann auch nichts erstattet werden.
Wenn aber auf der Bescheinigung Lohnsteuer ausgewiesen ist, lohnt sich die Einkommensteuererklärung.
Das Finanzamt wird aber fragen, was in den übrigen 3 Monaten war.
Krankengeld oder Arbeitslosengeld 1 würde nämlich über den Progressionsvorbehalt berücksichtigt.
Du dürftest keinerlei Lohnsteuerabzüge gehabt haben, wenn der Minijob pauschal besteuert war.
Kannst du eine Lohnabrechnung lesen?
Btw. es gibt keine Lohnsteuererklärungen. Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform (Vorauszahlung) auf die Einkommensteuer für Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit.
Hatte ich schon auf 12 Monate hochgerechnet. Wenn es Klasse I war, dürfte es keine Abzüge gegeben haben.
Es sei denn der Fragesteller war natürlich so schlau uns seinen Netto-Verdienst zu nennen, dann dürfte das Brutto ggf. schon ein paar Steuerabzüge erfahren haben.
Der Minijob wird nicht angegeben, läuft über die Minijobzentrale und du zahlst darauf eh eine Lohnsteuerpauschale. Für den Teilzeitjob könnte es sich aber lohnen, Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten (z.B. Arbeitsweg, Ausgaben für Arbeit).
Für den Teilzeitjob könnte es sich aber lohnen,
Es würde sich schon deshalb lohnen, weil der Grundfreibetrag nicht überschritten wurde.
#kevin1905 hat recht, Lohnsteuer dürfte keine angefallen sein, also auch keine Erstattung. Müsste auf der Lohnabrechnung aber auch zu sehen sein.
Den 450-Euro-Job kannst du bei der Lohnsteuererklärung nicht angeben, da hier keine Lohnsteuer bezahlt wird. Für den Teilzeitjob würde ich es machen, sicherlich bekommst du etwas erstattet. Aber auch alle Werbungskosten angeben!
7.000,- € < 8.472,- € => Es wurden keine Lohnsteuerabzüge vorgenommen => es kann nichts erstattet werden.
Für den Mini-Job nicht, aber evtl. für den Teilzeitjob.