lohnt sich ein Steuerberater beim Kauf einer Eigentumswohnung?
hallo zusammen.... ich mache schon immer meine steuer in form von pc-software selbst.
da ich mir aber ende 2007 eine eigentumswohnung zugelegt habe, weiß ich nicht genau, ob sich für diesen speziellen fall ein steuerberater lohnen würde,man liest und hört überall was anderes.
ich hab keine ahnung was ich absetzen könnte und was nicht... vielleicht kann mir hier jemand einen rat geben!
hier noch ein paar infos: -ledig -arbeitnehmer -steuerklasse 1
(also eigentlich alles standart)
die software mit der ich es machen würde, falls ein steuerbeerater nicht sinnvoll wäre: WISO STEUER 2007
in diesem sinne schonmal vielen dank und mfg..
6 Antworten
Wenn Du schon immer Deine Steuererklärung selbst machst, lohnt sich der Steuerberater vermutlich nicht.
Nutzt Du die Wohnung selbst? Dann kannst Du eh nicht viel absetzen, vielleicht die Handwerkerrechnungen im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen. Dabei müßte Dir Deine Steuersoftware aber auch helfen.
Wenn Du die Wohnung vermietest, kannst Du natürlich alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wohnung und der Vermietung absetzen: die Abschreibung der Anschaffungskosten, die Hypothekenzinsen, die Renovierungskosten, Verwaltungskosten, Kosten für die Vermietung (z.B. Fahrten zu dem Objekt, Anzeigen, Telefonate...) usw. Ein gutes Steuerprogramm (ich nutze auch WISO, ist auch ein gutes Handbuch bei) hilft Dir auch dabei.
Es wäre vermutlich sinnvoll gewesen, vor Erwerb der ETW einen Steuerberater zu konsultieren, um die günstigste Finanzierung zu besprechen. Jetzt brauchst Du sicher auch keinen mehr; jede gängige Steuersoftware kann V+V auch ausfüllen. Wichtig (und nicht immer klar ersichtlich) ist bei fremdgenutztem Wohneigentum die Frage der steuerrechtlich relevanten Gesamtkosten, aus der sich die AfA errechnet. Das bestätigt Dir aber nach Einreichung der Steuererklärung ohnehin Dein Finanzamt; allerdings musst Du natürlich auch die entsprechenden Belege sammeln und geltend machen, sonst kann sie das FA ja nicht berücksichtigen.
für sowas brauchste keinenen Steuerberater.. es gibt ja die Rubrik einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, falls du die Wohnung vermietet hast und ist sie dein Eigentum und du wohnst darin ist das sowie nicht weiter steuerlich relevant
Vielleicht das erstemal. Im nächsten Jahr kannst du ja schauen was er gemacht
Weinen Steuerberater sollte man beim Immobilienkauf immer vor(!) derUnterschrift beim Notar befragen.
Wenn die ETW selbst genutzt wird, kann man nicht viel abesetzen:
den Umzug als Werbungskosten, falls er beruflich bedingt war,
die Dienstleistungen von Umzugsunternehmen plus Handwerkern
Info: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.php#haushaltsnahe_dienstleistung