Lohnt es sich gegen die ablehnung des BAB einen Widerspruch einzulegen?

4 Antworten

Ich hab dir doch schon geschrieben das es im BGB - keine Altersgrenze von 25 gibt !

Wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast und deine Eltern nach dem BAB - leistungsfähig sind,dann musst du deinen Unterhaltsanspruch bei ihnen geltend machen.

Machst du das nicht,dann verzichtest du freiwillig auf Gelder die dir zustehen und bekommst auch von keiner anderen Stelle etwas gezahlt,weil der Elternunterhalt vorrangig ist.

Würde deine Aussage hier korrekt sein,dass sie dir ab 25 nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet wären,dann hätte man dir auch deinen BAB - Antrag bei dieser Vergütung nicht abgelehnt.

Demnach wird dir auch kein Widerspruch etwas bringen.

Kannst es ja versuchen,wird aber am Ende nichts bei raus kommen.

Es muss doch ein Gesetz geben in dem steht ab wann Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig sind, ich mein sonst könnte ja auch ein 40 Jähriger von seinem 70Jahre alten Vater Unterhalt verlangen und dann würde niemand eine Wohnung per Hartz4 bezahlt bekommen weil die Eltern ja immer Unterhaltspflichtig wären.

@Felix2699

Wer mit 40 Jahren noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat und gesund ist,der hat sicher seinen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern verwirkt !

Das müsste aber im Endeffekt sicher auch ein Gericht entscheiden,wenn das Kind die Eltern auf Unterhalt verklagen würde,wenn es sich dann in Erstausbildung befinden würde.

Du darfst hier nicht Vergleiche zwischen dem SGB - und - dem - BGB - machen,dass sind zwei ganz verschiedene Dinge.

Im SGB - ll ( ALG - 2 oder auch Hartz - 4 ) sind die meisten Menschen Arbeit suchend und nicht auf Ausbildungssuche und du befindest dich ja sogar schon in Ausbildung.

Deshalb bist du vom Gesetz her in der Regel nach § 7 Abs. 5 SGB - ll von Leistungen ( ALG - 2 ) ausgeschlossen,wenn nicht eine Ausnahme des § 7 Abs. 6 SGB - ll greifen würde.

Wenn ein Kind z.B. ein Medizinstudium ernsthaft durchzieht,dann sind die Eltern auch weit über das 25 Lebensjahr hinaus zum Unterhalt verpflichtet.

Es existiert nun mal keine Altersgrenze wenn es um Unterhaltspflicht geht,die Eltern sind bis zur abgeschlossenen Erstausbildung in der Regel zum Unterhalt verpflichtet.

Ob der Anspruch dann wie gesagt gerechtfertigt ist oder nicht,müsste dann immer ganz individuell ein Gericht entscheiden.

Du kannst dein Glück ja versuchen und einen Widerspruch mit dementsprechender Begründung einlegen und bei Ablehnung weitere Schritte einleiten.

Dazu wirst du dann sicher im Ablehnungsbescheid deines Widerspruchs Hinweise für die weitere Vorgehensweise finden.

Das ist ganz einfach: BAB und Alg2 schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.

Wie kommt es denn, dass du mit 25 eine Ausbildung machen willst. Was hast du bisher gemacht?

Ab und an mal gearbeitet und auch mal Hartz4 bezogen.

@Felix2699

Dann ist eine Ausbildung jetzt dein eigenes Privatvergnügen. Dann musst du schon einen Arbeitgeber finden, der dir trotzdem einen Lohn zahlt, von dem du leben kannst.

Wenn du 6 Jahre in einem bestimmten Gewerk arbeitest, kannst du dich auch ohne Ausbildung zu diesem Beruf zugehörig betrachten.

@DerHans

Wo steht das mit den 6Jahren? Gibt es auch Berufe wie z.b. Beikoch den ich lernen könnte wenn ich mich ab jetzt fest anstellen lassen würde in meinem Betrieb, das heißt ich werde kein Koch durch eine Ausbildung sondern ein Beikoch durch 6(oder hoffentlich weniger) Jahre Arbeiten im Betrieb.

@Felix2699

Wenn du 6 Jahre als Koch gearbeitet hast (nachprüfbar) kannst du dich als Koch bezeichnen. Dann kannst du, wenn du willst, auch extern die Prüfung ablegen.

@DerHans

@DerHans bist du dir da sicher? Ich glaube ich kann nicht einfach so Koch werden, höchstens Beikoch.

Ja, absolut. Deine Eltern müssen der Arbeitsagentur deutlich klar machen, das sie dich sehr oft unterstützen ollten, du aber nie eine Ausbildungschance wahrgenommen hast. Damit hast du deinen  Unterhaltsanspruch  verwirkt. Die BAB Stelle kann dann BAB bewilligen.