Lohnt es sich Anzeige wegen Freiheitsberaubung zu machen?

5 Antworten

Hallo,

dein geschilderter Sachverhalt ist bei weitem nicht ausreichend, um eine plausible Antwort abgeben zu könne.

Prinzipiell ist eine Freiheitsberaubung strafbar.

§ 239 StGB
Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Jedoch könnte es durchaus Möglichkeiten geben, die das "Einsperren" rechtfertigen, denkbar wären Erziehungsmaßnahmen, Stichwort Hausarrest.

Du kannst daher eine Anzeige bei der Polizei erstatten, diese wird den Beschuldigten zu einer Vernehmung vorladen und nach Abschluss der Ermittlungen die Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft übersenden.

Ob es zu einer Anklage und Verurteilung kommt, kann dir wieder keiner sagen. Wie alt ist der Täter, hat er Vorstrafen etc. etc. das sind alles Faktoren die wir nicht kennen, weswegen wir dir auch keine konkrete Antwort liefern können.

Gab es denn ein Motiv? Geschah es vielleicht fahrlässig? In welchem Verhältnis stehst du zum "Täter"? Du willst hier eine Auskunft, gibst aber nichts vom eigentliche Sachverhalt bekannt. So funktioniert Strafrecht nicht.

Ohne Zeugen und ohne Beweis wird nicht mal eine Verhandlung stattfinden.

Aber wie macht man das dann, wenn die Sache passiert ist?

@jeremy66

Du kannst es ja anzeigen. Der Täter wird dann von der Polizei geladen und dazu befragt. Wenn er sagt "Nein das stimmt nicht. Person X will sich nur wichtig machen" wird es ohne Zeugen und Beweise unmöglich einen Staatsanwalt zu finden, der eine Verhandlung eröffnet.

Kommt drauf an. Wenn du nur Hausarrest hattest würde ich es bleiben lassen, aber wenn es ernst war kannst es ruhig machen.

So wie ich unser Rechtssystem einschätze bekommt er maximal ne Bewährungsstrafe.

Ist so.