Lohnsteuerjahresausgleich, obwohl keine Lohnsteuer bezahlt?

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Eine Einkommenssteuererklärung muss nicht zwingend gemacht werden. Wenn Du jedoch die genannten Aufwendungen sprich Kosten hattest, dann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung und zwar aus folgendem Grund. Du hast Werbungskosten (Fahrten etc.)die zu negativen Einkünften führen können. Ist das der Fall, hättest du einen Verlust "erlitten", den du bei der Einkommenssteuererklärung im nächsten Jahr auch als Verlust ansetzen kannst und somit deine Steuerbelastung im Folgejahr mindern kannst.

So ein Quatsch!

Wie soll eine Auszubildende denn auf über 7.000 EUR Werbungskosten kommen???

Es gibt nur das zurück, was man bezahlt hat.

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Danke für den Tipp, also wird ein Azubi, der sowieso schon so gut wie nichts verdient, auch noch damit bestraft, dass er die Fahrten, Arbeitskleidung, Versicherung, etc... (alles, was man sonst so absetzen kann) aus eigener Tasche bezahlen kann...

@AnniB

Damit werden auch all die Geringverdiener bestraft, die nicht über den steuerfreien Satz hinauskommen. Du bist also nicht alleine.

@AnniB

Was meinst Du denn, was wir noch an Abzügen hatten wegen der Kurzarbeit meines Mannes?

Der hat sich das auch nicht ausgesucht.

Wieso fühlst du dich bestraft?

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Einkommen erst ab einer gewissen Grenze besteuert werden. Über diese Grenze bist du nicht hinaus gekommen. Daher werden von dir auch keine Einkommensteuerbeträge verlangt. Trotzdem kommst du in den Genuss aller Leistungen, die der Staat bietet.

Auch Hochverdiener kriegen vom Staat nichts geschenkt. Wenn du einen Steuersatz von z.B. 35 % hast, dann wirken sich Werbungskosten in Höhe von bspw. 1.000 EUR nur mit deinem persönlichen Steuersatz aus. Das heisst, dass du von den gezahlten Steuern 350 EUR (35 % von 1.000 EUR) zurück erhältst.

Solange du so wenig verdienst, dass du gar keine Steuern zahlst bist du was das Kosten-Nutzen-Verhältnis angeht ja wohl auf jeden Fall auf der Sonnenseite.

Weniger Steuern als gar keine kann man nicht zahlen!

Wenn du für die 7.000 EUR Steuern bezahlt hättest, dann könntest du natürlich etwas dagegen rechnen. Aber damit würdest du doch in gar keinem Fall besser fahren.

LG, Danny

Lohnt sich nur aus besagtem Grund, negative Einkünfte zu erzielene. Aber über 7.000 € Werbungskosten (Ausgaben als Angestellter), sind eher unwahrscheinlich. Solltest du einen Bausparer haben, gib eine an für die 9% Zulage (Arbeitnehmersparzulage). Gruß

Wenn du nichts bezahlt hast, bekommst du auch nichts zurück. Einen "Verlust" kannst du dann aber als Vortrag ins nächste Jahr mitnehmen. Vielleicht musst du ja nächstes Jahr Steuern zahlen.

So ein Quatsch!

Wie soll eine Auszubildende denn auf über 7.000 EUR Werbungskosten kommen???