Lohnsteuerhilfeverein widerrufen?

3 Antworten

Auch bei einem Mitgliedsvertrag handelt es sich um einen normalen Vertrag nach BGB. Es besteht ein Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Aus diesem Grund greift für dich § 355 Abs. 2 BGB. Du besitzt ein 14 tägiges Widerrufsrecht.

Und jetzt teilst du uns noch kurz mit aus welchem § sich überhaupt ein Widerrufsrecht ergeben soll, oder? Deine Antwort ist schlichtweg falsch.

Nein, du hast keinerlei Widerrufsrecht.

du hast 1.woche zeit zu widerrufen

Falsch, ohne Bezug auf irgendwelche Quellen oder Einhaltung irgendeiner Norm... Super Antwort ;)