Lohnsteuererklärung bei Übergangsgebührnissen und Selbstständigkeit
Hallo,
ich wurde vor kurzem vonm Finanzamt angeschrieben, dass ich noch eine Lohnsteuererklärung für 2008 machen muss(fragt bitte nicht, warum ich sie noch nicht gemacht habe). Das gestalltet sich für mich allerdings schwieriger als Gedacht. Ich war vom 01.01.08-30.06.08 noch Zeitsoldat. Dann habe ich vom 01.07.08-31.12.08 Übergangsgebührnisse und einmalig Übergangsbeihilfe bekommen. Gleichzeitig hab ich mich zum 01.07.08 selbstständig gemacht. Ich war also erst Soldat und dann ein Gewerbetreibender mit Übergangsgebührnissen. Wie muss ich meine Einkünfte jetzt in der Steuererklärung angeben? Bin ich jetzt Soldat, oder Selbstständiger.
Danke schonmal für eure Hilfen.
Gruß Sascha
3 Antworten
Für das Finanzamt bist Du ein unbeschränkt Steuerpflichtiger mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus der Tätigkeit als Soldat und mit gewerblichen Einkünften durch die selbständige Tätigkeit.
Für das Übergangsjahr würde ich das Geld für einen Steuerberater "opfern". Das ist unter Umständen günstiger, als wenn das Finanzamt Dir Deine Steuererklärung anpasst.
Du rechnest alles zusammen, dem Finanzamt ist es egal, als wer du was bekommen hast. Du brauchst als Nachweis die Belege für die einzelnen Zeiträume in dem Jahr: Soldnachweis + Nachweis der Übergangsgebührnisse + Aufstellung deiner Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
das hört sich etwas komplexer an. Wichtig wäre die Höhe der einzelnen Einkünfte zu wissen. Es ist gut möglich, dass Du mit einer hohen Einkommensteuererstattung rechnen kannst. Als Soldat kannst Du z.B Verpflegungspauschalen und Reisekosten abziehen. Da Du dich scheinbar erst in 08 selbständig gemacht hast, werden sicherlich noch nicht die riesen Umsätze geflossen sein. Auch hier gilt - Einnahmen minus Ausgaben. die Berufsbezeichnung im Mantelbogen ist egal. Du könntest z.b. Eintragen Soldat/selbständig. Du solltest Dir hier fachliche Hilfe suchen, sonnst könnte Dir viel Geld durch die Lappen gehen.