Lohnsteuererklärung bei Übergangsgebührnissen und Selbstständigkeit

3 Antworten

Für das Finanzamt bist Du ein unbeschränkt Steuerpflichtiger mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus der Tätigkeit als Soldat und mit gewerblichen Einkünften durch die selbständige Tätigkeit.

Für das Übergangsjahr würde ich das Geld für einen Steuerberater "opfern". Das ist unter Umständen günstiger, als wenn das Finanzamt Dir Deine Steuererklärung anpasst.

Du rechnest alles zusammen, dem Finanzamt ist es egal, als wer du was bekommen hast. Du brauchst als Nachweis die Belege für die einzelnen Zeiträume in dem Jahr: Soldnachweis + Nachweis der Übergangsgebührnisse + Aufstellung deiner Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

das hört sich etwas komplexer an. Wichtig wäre die Höhe der einzelnen Einkünfte zu wissen. Es ist gut möglich, dass Du mit einer hohen Einkommensteuererstattung rechnen kannst. Als Soldat kannst Du z.B Verpflegungspauschalen und Reisekosten abziehen. Da Du dich scheinbar erst in 08 selbständig gemacht hast, werden sicherlich noch nicht die riesen Umsätze geflossen sein. Auch hier gilt - Einnahmen minus Ausgaben. die Berufsbezeichnung im Mantelbogen ist egal. Du könntest z.b. Eintragen Soldat/selbständig. Du solltest Dir hier fachliche Hilfe suchen, sonnst könnte Dir viel Geld durch die Lappen gehen.