Lohnsteuer zurückbekommen trotz Hartz 4

8 Antworten

Falls Du noch immer Harrtz IV beziehst: gib' Deine Steuererklärung jetzt noch nicht ab!

Soweit ich das sehe, bist Du nicht zur Abgabe verpflichtet - dann hast Du vier Jahre Zeit.

Wenn Du die Steuererstattung bekommst, solange Du noch Leistungen beziehst, wird sie Dir auf die Leistungen angerechnet - Du bist ja entsprechend weniger bedürftig.

Sofern du im vergangenen Jahr nur die genannten Einkünfte hattest, bekommst du die gezahlten Steuern im Wege der Steuererklärung wieder zurück. Das ALG II wird im Gegensatz zum ALG I nicht in der Steuererklärung berücksichtigt. Damit vom Finanzamt aber keine Nachfragen kommen, würde ich der Steuererklärung trotzdem eine Kopie des Bewilligungsbescheides beifügen.

Allerdings ist für mich unklar, ob du zur Zeit noch ALG II beziehst. Sollte das der Fall sein, so wird dir der Betrag, der über dem anrechnungsfreien Betrag liegt, vom ALG II abgezogen. Der anrechnungsfreie Betrag liegt z.Z. glaube ich bei 165 €. Der darüber hinausgehende Betrag würde also von deinem ALG II abgezogen werden, weil er dir für deinen Lebensunterhalt ja zur Verfügung steht.

Wenn du jetzt schon weisst, dass du in der nächsten Zeit kein ALG II mehr beziehen wirst, dann empfehle ich dir, mit der Steuererklärung noch etwas zu warten, um später die ungekürzte Steuererstattung legal kassieren zu können.

LG, Danny

Der anrechnungsfreie Betrag liegt z.Z. glaube ich bei 165 €.

Nö.
165 EUR sind der Erwerbseinkommenfreibetrag im Alg1.
Erstens handelt es sich hier aber um Alg2 und zweitens nicht um Erwerbseinkommen (im Sinne des SGB II), sondern um einmaliges Einkommen

@VirtualSelf

Hallo VirtuelSelf,

vielen Dank für deine Aufklärung. Ich kenne mich im Steuerrecht aus, aber bei Hartz 4 nicht so gut. Für einen selbständigen Mandanten von mir gilt diese Grenze bei Bezug von ALG II.

G, Danny

@ZauberinDanny

Es kann zufällig dieser Betrag rauskommen.

Grundsätzlich gelten im Alg2 die Abesetzbeträge des § 11 b SGB II:

100 EUR Grundfrei"pauschale" + 20% bzw.10% vom übersteigenden Tei bis zu einer Grenze von 1200/1500 EUR Brutto-Erwerbseinkommen (egal ob aus Selbständigkeit oder Unselbständigkeit).

Du bekommst die Lohnsteuer; allerdings wird sie in voller Höhe - bzw. ggf. abzüglich der 30 EUR Versicherungspauschale, sofern die noch nicht an anderer Stelle aufgebraucht ist - als einmmalige Einnahme - nicht als Erwerbseinkommen - in Zuflussmonat oder im Folgemonat (ist relativ Banane) zu berücksichtigen.
Eine Verteilung auf mehrere Monate ist nicht möglich, da du durch die 280 EUR Anrechnung nicht aus der Hilfebedürftigkeit fällst.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf

PS: Angerechnet werden darf im Grundsatz natürlich nur, wenn du zur Zeit im Leistungsbezug bist.

Mit der Leistung im letzten Jahr hat das nichts zu tun. Du warst bedürftig und hast Leistung bezogen. Wenn die Rückerstattung in diesem Jahr erfolgt, ist sie im Monat des Zugangs anrechenbares Einkommen.

Du solltest die 260 Euro Steuer zurueckerstattet bekommen. allerdings kann es sein, dass dir das Geld auf Deine Hartz IV Einkuenfte angerechnet wird.