Lohnsteuer Nachzahlung durch überstunden?

3 Antworten

Klar ist, Überstunden werden jeden Monate direkt der Lohnsteuer unterworfen.

Ob man nun Steuern nachzahlen muss oder nicht, kann man pauschal nicht so einfach beantworten.

Hat man Steuerklasse 1 (Singel) bzw. 4 (verheiratet), dann können die Überstunden bzw. deren Auszahlung i.d.R. niemals zu einer Nachzahlung führen.

Anders sieht es z.B. bei der Steuerklassenwahl 3/5 aus. Je nachdem wer dort die Überstunden ausbezahlt bekommt, kann es sein, dass wenn man  nur diese Zahlung betrachtet, dies zu einer Nachzahlung führen kann.

Ok das sagt wieder alles und nichts :-D

Ich hasse Steuerrecht. 

Also gehen wir mal davon aus ich verdiene 2000 Euro meine Frau arbeitet nur stundenweise 3 tage im Monat

Ich hab mit jetzt bei Steuerklasse 3/5 3 mal 20 Stunden auszahlen lassen kann das dann zur nachzahlung führen ?

@Minecraft84

Das kann man so eben nicht beantworten. Relevant ist u.a. das zu versteuernde Einkommen.

Wenn du das Steuerrecht hasst, wird dir meine Lösung auch nicht gefallen:

Unterstellung dieses und letztes Jahr ist steuerrechtlich identisch. Dann kann man ja das Vorjahr nehmen, das zu versteuernde Einkommen und die festgesetzte Einkommensteuer.

Dann rechnet man zum versteuernden Einkommen die Überstunden hinzu und schaut, wie hoch dann die festgesetzte Einkommensteuer wäre. Davon zieht man dann die Lohnsteuer (nur der Teil der auf die Überstunden fällt) wieder ab....

PS: Kurzer Tipp, im Normalfall wird auch eine anteilige Nachzahlung nicht sehr hoch sein. Also, das wäre m.M. kein Grund, auf die Auszahlung zu verzichten.

Lohnsteuer wird mit der monatl. Abrechnung erhoben, ob mit oder ohne Überstunden. Ein Ausgleich erfolgt mit der Jahres-Einkommensteuererklärung, in dem Fall aber nur selten zu einer Nachzahlung.

Wie kann es den dazu kommen ?

Ich bin Familien Vater und kann das Geld immer gut gebrauchen. eine Rückzahlung aber überhaupt nicht ;-) 

@Minecraft84

Der Arbeitgeber versteuert das monatlich nach der Steuertabelle.  Bei Ehegatten greift ja das Ehegattensplitting bei der Einkommensteuer. Nachzahlungen werden fast immer fällig, wenn Lohnersatzleistungen während des Jahres geflossen sind, die sind zwar steuerfrei, werden aber in der Jahresabrechnung der Steuer prozentual zugerechnet. Wenn das bei Dir nicht der Fall ist, hast Du keine Nachforderung zu befürchten. Du kannst doch auf Deinen Lohnabrechnungen feststellen, ob die Lohnsteuer bei Vergütung der Überstunden höher ausgefallen ist.

Ehrlich? "in dem Fall aber nur selten zu einer Nachzahlung"?

Unterstellen wir mal die Steuerklasse 3/5. Und die Eheleute hätten ein so optimales Verhältnis, dass es weder eine Einkommensteuererstattung noch Nachzahlung gibt.

Dann wäre es also vollkommen egal, ob nun er Ehegatte mit der Steuerklasse 3 oder der mit der Steuerklasse 5 die Überstunden ausbezahlt bekommt?

die werden direkt versteuert und führen dann zu höheren Abzügen, aber nicht zu späteren Nachzahlungen.