Lohnpfändung zwecks Unterhalt und Unterhaltsrückstand? Erfahrungsberichte?

4 Antworten

Gegen die fiesen Ansagen gegenüber Deiner Tochter kann man leider nichts machen.

Allenfalls kann das Jugendamt mal mit ihm reden und versuchen ihm klarzumachen, dass das schädlich für das Kind ist.

Aber - ein schlechter Vater wie dieser ist besser als gar keiner.

Richte beim Jugendamt eine Beistandschaft ein, das geht auch, wenn Du neu verheiratet bist.

Dann ärgern die sich mit dem herum.

Wie das mit der Pfändung läuft, ist mir unklar. Er hat ja auch Freibeträge und das andere Kind pfändet vielleicht auch.

Du wirst Deinen Unterhalt bekommen, fragt sich halt nur wann.

Ja, Unterhaltsverpflichtete behaupten sehr häufig, das Geld würde ja gar nicht fürs Kind ausgegeben....

Dabei hungern die Kinder nicht und sind gekleidet...

Ignoriere das völlig, damit machst Du Dich nur verrückt, wenn du da nachweisen willst, dass das nicht stimmt.

Ich weiß... ich bin für sie da und baue sie auf.
Was die Beistandschaft betrifft, da geht entweder das eine oder das andere. Ich kann mit einer Beistandschaft nicht selbstständig pfänden.

Nachtrag: bei dem anderen Kind läuft das über die BeistandSchaft, da die Mutter keinen Titel besitzt. Ich stehe in Kontakt zu der Mutter, denn sie hat ja logischerweise die gleichen Probleme.

@Zentauria86

Die Mutter hat gesichert einen Titel, dafür sorgt die Beistandschaft schon. Der verbleibt aber bei der Beistandschaft solange diese besteht.

Nö, so logisch ist das nicht. Unterhaltsschuldner handeln manchmal sehr...

Wenn er dir und der Tochter so droht, würde ich zum Kindeswohl doch den extrem kraftaufwändigen Weg zum Gericht wagen, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten.

Sollte anhand der beschriebenen Fakten doch machbar sein. Alles aufheben, was er euch vorwirft, Nachrichten etc.

Wenn der Herr nicht zahlen mag, weil er sich zu fein ist, dann hat er sich geschnitten. UV Stelle ist leider vergeblich für dich, vor diesem Problem stehe ich mit meiner Partnerin auch (wir würden gern heiraten).

Jedoch wird anhand seines Einkommens (inkl. Boni etc) bestimmt, wie viel Unterhalt er aufbringen muss. Wurde dieser Unterhalswert vom Jugendamt oder der UV Stelle schon bestimmt?

Wenn deine Tochter nicht mehr zu ihm will, ist das für sie und dich wohl auch das beste. Er scheint ja keine Sekunde über das Wohlergehen seiner Tochter nachzudenken.

Ich besitze einen Titel in Höhe von 250€.
Den Weg würde ich ungern gehen, da die Maus schon an ihrem Papa hängt... ist leider alles etwas verzwickt. Er ist wahnsinnig unreif und auch nicht die hellste Kerze auf der Torte, durch den Einfluss seiner neuen Partnerin wurde alles noch schlimmer 😖
Ich frage mich nur, wieviel gepfändet werden darf bei ihm, denn ich bin schon darauf angewiesen- leider. Mir wäre es lieber, wenn dem nicht so sei.
Hätte er gesagt, dass er diesen Monat nur einen Teilbetrag zahlen kann, wäre ich die letzte gewesen, die dies abgelehnt hätte, aber auf diese Art und Weise und unter dem Aspekt wie mit meiner Tochter und mir umgegangen wird, werde ich nun eiskalt sein und das Recht meines Kindes durchsetzen.

@Zentauria86

Wir haben auch Ärger mit dem KV und der Große vergöttert diesen auch. Aber man darf auch gern mal aufzeigen, dass diese ach so göttliche Person ganz und gar nicht so toll ist, wie Kinder es gern sehen würden.

Klar, vor vielen Dingen muss man die Kids schützen, aber gerade auch in deinem Fall würde ich den KV nicht besser da stehen lassen, als er wirklich ist.

Und eine Unterhaltspflicht ist, wie der Name schon sagt, eine Pflicht. Dir dann noch vorzuwerfen, die 250 Euro würden nicht für das Kind verwendet werden, ist extrem unfair. Wir bekommen 170 Euro vom KV für zwei Kids. Ich weiß daher, dass nicht einmal 250 Euro alle Kosten im Ansatz decken können.

Ein Pfändung könnte ich mir gut vorstellen, sofern er nicht der Pflicht nachkommt.

@Bhalian

Die Kinder merken von ganz alleine, wer der Vater ist.

Da braucht es keine Mutter, die da etwas aufzeigt. Das schadet dem Kind noch mehr und ist zudem gesetzwidrig.

Mit einer solchen Klagen wegen o.g. Themen wird sie die alleinige Sorge gesichert nicht erhalten.

Dazu müsste der Vater das Kind schon mißhandeln oder mißbrauchen.

Das Geld für Gericht und Anwalt wäre zum Fenster hinausgeworfen.

Mir geht es ja nicht darum, das alleinige Sorgerecht zu erhalten, sondern darum, dass er die Zahlung leistet. Die Maus merkt doch selbst, wie er sie behandelt teilweise und zieht ihre Schlüsse daraus. Ich tröste sie und baue sie auf und habe auch dem KV deutlich gemacht, dass er auf solche Art und Weise nicht mit unserer Tochter zu reden hat.

So sehe ich das auch. Das bringt das Kind noch mehr durcheinander und ich möchte nicht, dass irgendwas auf ihre Kosten ausgetragen wird!! Deshalb habe ich sie "nur" getröstet und ihr versucht zu erklären warum er so reagiert, weil er traurig ist, dass sie nicht zu Besuch kommen mag. Ihm habe ich allerdings zu verstehen gegeben- natürlich ohne Beisein des Kindes- dass er so nicht mit ihr zu sprechen hat, denn das ist für mich emotionale Erpressung!

Du brauchst keinen Anwalt, das Jugendamt kann da prima weiter helfen. Wenn Du den Titel hast, kann sein Lohn gepfändet werden. Bei Unterhaltspfändungen wird vom zuständigen Gericht ein pfändfreier Betrag festgesetzt, alles darüber wird gepfändet, bis Rückstände bezahlt sind. Dann werden die monatlich laufenden Unterhaltsverpflichtungen gepfändet.

Ich habe das alles durch. Der Vater meines Sohnes ist auch so einer von der Sorte und außerdem bin ich Lohn- und Gehaltsbuchhalterin. Wenn Du Fragen hast, immer her damit. Laß Dich nicht unterkriegen!

Da würde mich interessieren, was bei deinem KV letztlich noch als Freibetrag rauskam? LG
Ps: ich lasse mich keinesfalls unterkriegen, im Gegenteil, seine Art und weise mit Menschen umzugehen bestärkt Mich sogar noch... traurig, aber ist leider so.
Ich bin auf der sicheren Seite, egal wie er es versucht zu wenden und zu drehen.

@Zentauria86

Bei uns waren es 970 €. Ich habe aber beruflich auch schon niedrigere gesehen - 830 € war bisher der niedrigste.

Ok. Bei uns wäre ja noch zu berücksichtigen, dass er ein weiteres Unterhaltspflichtiges Kind hat und ein weiteres, welches bei ihm lebt. Ich werde geduldig sein und abwarten.

Guten Morgen,

Dir sollte ein guter Rechtsanwalt die Sorgen abnehmen. Allein das Jugendamt reicht in diesem Falle nicht aus. Renitente Nichtzahler sollten entsprechende aussagekräftige Zeilen erhalten.

http://www.oeffentlichen-dienst.de/familienrecht/duesseldorfer-tabelle.html

Viel Glück und Durchhaltevermögen.

So ein Schmarrn. Das Jugendamt kann titulieren und pfänden und das, im Gegensatz zum Anwalt, völlig kostenlos.

Ich benötige tatsächlich keinen Anwalt. Über das Jugendamt würde es schleppender verlaufen, da die den KV erstmal nett darum bitten zu zahlen. Die rieten mir ja, gleich mit dem Titel eine Vollstreckung durchführen zu lassen. Das einzig blöde ist nur, dass ich dafür in Vorkasse treten muss, was letztendlich aber wieder beim KV früher oder später gepfändet wird und auf meinem Konto landet.