Lohnpfändung bei Unterhalt für Kinder

7 Antworten

Du hast so gar einen Selbstbehalt von 1080 Euro. Du bist also nicht zahlungsfähig eine Lohnpfändung sinnlos. Deine Ex wird sich mit Unterhaltsvorschuss begnügen müssen.

Aber dann frage ich mich, wie es meine Firma zuließ, und die Pfändung zugelassen haben und ich 976 Euro ausgezahlt bekommen habe...

Wenn doch der Selbstbehalt bei 1080 Euro liegt :(

@Avidan

Das frage ich mich auch.

Der Selbstbehalt hat nichts mit dem Pfändungsfreibetrag zu tun.

Der Selbstbehalt kommt zur Anwendung, wenn ein Unterhaltspflichtiger trotz Wahrnehmung seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit nicht oder nicht in vollem Umfang "leistungsfähig" ist und deshalb kein oder weniger als der Mindestunterhalt geleistet werden muss.....

Der Pfändungsfreibetrag gilt, wenn Schulden gepfändet werden sollen, also bereits titulierte Forderungen. Bei Unterhaltsschulden kann der Pfändungsfreibetrag dann ggf. auch noch weiter abgesenkt werden.

Wenn nichts zu holen ist, dann hat eine Lohnpfändung auch keinen Erfolg. Du musst dich umgehend an deinen Anwalt wenden.

Die Ex-Partnerin kann Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, wenn die Kinder unter 12 Jahre alt sind, allerdings wirst du dann das alles zurück zahlen müssen, sobald du ein besseres Einkommen hast.

Grundsaetzlich ist das richtig, wenn man netto unter dem Selbstbehalt liegt, dass man keinen Unterhalt leisten muss, da man nicht leistungsfaehig ist.

Aber das geht nicht einfach von alleine, sondern man muss sich aktiv und fruehzeitig melden. Wenn deine Ex eine Lohnpfaendung veranlassen kann, dann liegt bereits ein gueltiger Titel oder eine gueltige Vereinbarung vor, dass du zu zahlen hast. Das bedeutet entweder, dass du dich auf Aufforderung nie gemeldet hast und dann halt einfach zur Zahlung verurteilt wurdest (ich habe selbst 2 dieser Titel vorliegen) oder du hattest vielleicht einmal ein hoeheres EInkommen und jetzt nicht mehr.

Auf alle Faelle, wenn ein pfaendbarer Titel vorliegt, musst du erst mal zahlen bzw. man darf bei Dir pfaenden, was immer moeglich ist.

Um diesen Titel abzuaendern, muesste erst einmal die unterschriebene Vereinbarung beim Jugendamt aufgehoben werden oder eine Unterhaltsabaenderungsklage bei Gericht gefuehrt werden, um den Titel zu aendern.

Und wenn du kein P-Konto hast, das dich vor Pfaendung des Existensminimums schuetzt, dann ist das Geld erst mal weg und das ist absolut rechtens. Du haettest im Vorfeld deine Einwaende geltend machen koennen, was wohl nicht der Fall war.

Vielleicht solltest du jetzt mal in die Gaenge kommen, dich mal mit dem Jugendamt oder dem Anwalt deiner Ex in Verbindung setzen und nachsehen, welche Schreiben du vielleicht nie beantwortet oder gelesen hast, weil es dich nicht interesssiert hat. Deine Ex kann ja sehen, wo sie bleibt mit den Kindern.

Mach dir einen Termin beim der Schuldenberatung und sieh zu, wie du das auf die Reihe kriegst mit dem Geld. Ein Anwalt auf Prozesskostenhilfe kann dir bei einer Unterhaltsabaenderungsklage helfen.

Das hast du alles sehr gut beschrieben.Mir geht es gerade so.Bin vor 7 Jahren Vater geworden und hab mich nicht fürs Kind interessiert.Ich wollte nie Kinder,muss ich dazu sagen.Naja, es war mir alles egal.Ich hatte damals keinen Job, hab keine Briefe geöffnet,hab das Kind verdrängt und alles was damit zu tun hatte.Ich war leider so naiv,ohne einen Anwalt beim Gericht zu erscheinen,als es um die Anerkennung ging.Ich stimmte zu,weil ich meine Ruhe haben wollte.Es kam dann auch eine Weile nichts.Und schon war die Pfändung da.Auch das nahm ich so hin.Nun hat mir eine Freundin mal in den Hintern getreten,mit mir meine Akten geordnet u mich zum Jugendamt geschliffen,damit ich da vorspreche u Akteneinsicht,was den Unterhalt und die Höhe der Schulden betrifft,erhalte.Mir bleiben 750,- € von meinem Gehalt übrig.Die nette Dame vom Amt meinte aber,dass ich kaum Chancen hätte,irgendwas am Titel zu ändern,weil ich ja damals auf kein Schreiben reagiert habe.Sie würde meine Ex anschreiben.Wenn sie einverstanden wäre den Titel zu reduzieren bestehe eine Möglichkeit,aber sie glaubte nicht daran. Sowas kommt denn dabei raus.Ich hätte es nicht soweit kommen lassen dürfen.Nun hab ich einen riesen Berg Schulden,obwohl ich zahle.Wie soll ich denn da raus kommen bei so wenig Gehalt?

Ist das richtig?!?

Ja, aber wenn du kein P-Konto hast, ist auch dieser Betrag nicht geschützt. Also wandel dein Konto um, die Bank muss dies binnen 3 Tagen tun.

Beachte jedoch die Bestimmungen zur verschärften Erwerbsobliegenheitspflicht.

Es wurde ja nicht mein Konto gepfändet, sondern DIREKT von meinem Lohn abgezogen. Steht ja alles aufm Lohnschein

@Avidan

Hast du den Pfändungstitel mal gesehen?

Dein Selbstbehalt liegt bei 1080 Euro. Also bringt eine Lohnpfändung im Moment gar nichts.