Lohnkürzung ohne Absprache, wie soll ich nun weiter vorgehen?

4 Antworten

Wenn Du vorher 1 Jahr lang das (mündlich) vereinbarte Entgelt erhalten hast, dann hast Du ja einen Beweis über die Abrechnung.

Wenn ein einigendes Gespräch nichts hilft:

Fordere den Arbeitgeber schriftlich (mit Benennung der einzelnen Fälle der Vertragsverletzung: Nichtzahlung des vereinbarten Entgelts) zur Zahlung der fehlenden Entgelte auf, setze eine angemessene Frist und kündige für den Fall der Weigerung oder Nichteinhaltung arbeitsrechtliche Schritte (Kündigung, Klage) an; Du hast Deinem Arbeitgeber damit eine Abmahnung erteilt, die Dich berechtigt, im Wiederholungsfall einen Teil Deiner Arbeitsleistung zurück zu behalten und nach weiteren Wiederholungen (auch fristlos) zu kündigen.

Für die Einforderung der fehlenden Entgelte hast Du nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist" 3 Jahre Zeit: für Forderungen aus 2016 also bis zum 31.12.2019 (wenn Du nicht "signalisierst", dass Du mit der Kürzung einverstanden bist).

Ich nehme wegen der geschilderten Umstände an, dass kein Tarifvertrag anzuwenden ist (der könnte nämlich relativ kurze Ausschlussfristen - z.B. nur 1 Monat - vorsehen, nach deren Verstreichen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen sind); arbeitsvertraglich (mindestens 3 Monate) ist das hier kein Problem, da eine solche Vereinbarung nicht beweisbar wäre.

Für eine Klage brauchst Du übrigens in der 1. Instanz eines Arbeitsgerichtsverfahrens keinen Anwalt, den Du in jedem Fall selbst bezahlen müsstest, wenn Du nciht wegen passender Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaftsmitgliedschaft einen Rechtsbeistand gestellt bekommst.

Die Klage wird bei der Rechtsantragstelle des Gerichts eingereicht. Sie nimmt sie auch zur Niederschrift entgegen und hilft dabei kostenlos bei der Formulierung.

U.U. wäre das fehlende Gehalt einklagbar. Das kann ich nicht beurteilen. Schriftlich anmahnen!

Es schein darüber ja nichts Schriftliches zu geben, nur eben vor ein paar Monaten gezahlt. Da könnte der Chef auch argumetieren das es Mehrarbeit gab oder Zulage für irgendwas und jetzt wird wieder Normallohn gezahlt.

Aber, Arbeit verweigen oder fristlos kündigen wäre Blödsinn. Du hättest von Jetzt auf Gleich keinen Anspruch auf Lohn.

Da wäre es doch besser einen neuen Job zu suchen und eine fristgemäße Kündigung aussprechen.

Oder aber ein Gespräch mit dem Chef, Anpassung der Zahlung verlangen, evtl. etwas verhandeln, er macht Zugeständnisse, du auch und anklingen lassen das du dich ggf. nach einer neuen Arbeit umsiehst. Aber Achtung! Der Chef könnte sich revanchieren.

Bist du angemeldet? Wenn ja darf er das schlichtweg nicht und auch wenn Gehaltskürzungen kommen muss er dir das schriftlich geben. Bist du nicht angemeldet würde ich einfach nicht mehr auftauchen. Schwarzarbeit ist übrigens verboten.

Schwarzarbeit ist übrigens verboten.

Wie kommst Du hier denn bloß auf "Schwarzarbeit"?!?!

@Familiengerd

Nur weil es hiess es gibt keinen Vertrag deswegen fragte ich ja ob angemeldet. War kein Vorwurf da stand meines Wissens nichts zwischen den Zeilen.

Wie kannst du irgendwo ohne Arbeitsvertrag arbeiten? Also ist das dann Schwarzarbeit!?

Das ist Unsinn - siehe meinen Kommentar zur Antwort von Aren89.