Lohnausgleich durch Krankenkasse.

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  1. Die Krankenkasse ist dafür nicht zuständig, das ist zwingend der MDK und die Pflegekasse auf vorherigen Antrag und Prüfung des selbigen
  2. Die Regelungen gelten nicht für eingetragene Lebensgemeinschaften, man muss direkt verwand sein miteinander
  3. Es musszwingend eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geben, dass man die Familienpflge bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen will und der betrieb muss mehr als 15 Beschäftigte haben

Nachträglich hier was zu reißen ist fast unmöglich...

Auf jeden Fall mit der Krankenkasse (die der Freundin) in Verbindung setzen, was da für Formulare nötig sind. Allerdings hätte man dies vorher schon machen können, da der Mann dann als "Haushaltshilfe" genehmigt werden muss und er Lohnersatz von der Krankenkasse bekommt. Der Arzt muss auch ein entsprechendes Attest ausstellen, dass die Freundin nicht alleine den Haushalt bewältigen kann und auf Hilfe angewiesen ist. Vielleicht wäre es besser gewesen, der Freund hätte "normalen" Urlaub genommen, da ich nicht weiß, ob er als Haushaltshilfe von der Krankenkasse anerkannt wird. Kommt auf die Höhe seines Gehalts an. Aber bitte richtigen Rat bei der Krankenkasse holen. Alles Gute.

Ja hab ich so weitergegeben das sie dort anrufen soll.

Bei ihm ging es nicht, keine Ahnung warum. Er wollte richtigen Urlaub aber bekam nur unbezahlten. ( bin mir da auch nicht sicher ob das so Rechtens ist )

das mit Krankenhaus und OP ging alles sehr schnell da war keine Chance sich darauf vorzubereiten.

Danke für die wertvollen Tipps

@PSNGENERVT

Diese Regelung gilt aber nur, wenn im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren zu betreuen wäre - bzw. wenn durch Schwangerschaft oder Entbindung die Führung eines Haushaltes nicht möglich ist

@dsupper

Ja kann sein, dass es jetzt so ist, ich hab das mal vor vielen vielen Jahren mit meinem Mann erlebt, der an beiden Beinen operiert wurde und absolut nichts selbst machen konnte. Wir hatten damals noch keine Kinder und meinen Verdienstausfall hat die Krankenkasse bezahlt, allerdings damals nur 6 Arbeitstage. Mit Kindern hatten wir das auch zweimal, es gab nie Probleme, aber das ist halt auch schon mehr als zehn Jahre her. Also am besten bei der Krankenkasse nachfragen.

@annette27

Genau, hab ich so weitergegeben.

Krankenkasse weiß da sicher Rat.

ich meine das Geld Fehlt auch jeden und die Unterstützung war einfach notwendig.

Danke für denn Beitrag

Wir hatten den Fall selbst 2x und wir hatten damals schon unseren kleinen Sohn. Mein Mann hatte die Zeit, die ich im KH war jedes Mal unbezahlten Urlaub (hatte er sich so ausgesucht. Er hätte auch regulären Urlaub nehmen können) und als ich entlassen wurde habe ich mich alleine um Haushalt und Kind gekümmert. Krank geschrieben wurde ich nicht und durfte nur nicht zu schwer heben bzw. wenn ich ein "reißen" bemerkt habe musste ich langsam machen.

Der Mann kann sich nur auf das Kind krankschreiben lassen genauso wie die Frau sich aufs Kind krankschreiben lassen kann, um es eben zu betreuen. Für den Fall, dass die Frau (oder der Mann) ausfällt muss man eine Familienhilfe beantragen Die wird aber auch nur bewilligt wenn es nötig ist.

Dem Mann Deiner Freundin würde ich empfehlen noch mal mit seinem Chef zu sprechen und zu versuchen es in normalen Urlaub umzuändern. Und für die Zukunft rate ihnen sich schon während dessen zu kümmern und nicht erst wenn er merkt das zu wenig Geld auf seinem Konto ist. Sicher hat man da keinen Kopf für so was aber man muss sich eben zeitig kümmern.

Deiner Freundin wünsche ich von Herzen alles Gute. Ich schätze das Psychische war eher die Belastung statt das Körperliche. Wenn Du Lust hast such mit ihr zusammen Hilfe wenn sie Probleme hat das zu verarbeiten. Wendet euch da am besten Mal an den Frauenarzt oder die Frauenklinik.

Nein, so eine Regelung gibt es nicht. Nur im Falle, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren zu betreuen wäre, hätte der Freund sich von seinem Arbeitgeber freistellen lassen können und die KK hätte ihm eine "Lohnfortzahlung" (bzw. eine Ersatzzahlung) geleistet. Das hätte dann aber vorher - oder zumindest direkt zeitnah - erfolgen müssen.

achso nur bei Kindern, schade eigentlich.

unter einigen Umständen wäre das für kinderlose auch relativ sinnvoll.

danke für die Antwort

Also eine Lohnfortzahlung gibt es aber nur wenn das Kind krank ist!!!!!! Auf die Frau kann man sich nicht krank schreiben lassen. Wenn die Frau krank ist und das Kind gesund, muss man eine vorübergehende Familienhilfe in Anspruch nehmen und der Mann muss trotzdem arbeiten gehen.

@Irgendwerxyz

Das ist so nicht richtig! Wenn im Haushalt ein unter 12jähriges Kind betreut werden muss, die Mutter aber bettlägrig krankgeschrieben ist, dann besteht Anspruch auf eine "Haushaltshilfe", die von der KK bezahlt wird. Das kann völlig problemlos dann auch der Ehegatte oder Lebenspartner machen. Er lässt sich dann von seinem Arbeitgeber freistellen (also unbezahlter Urlaub) und die Krankenkasse zahlt den üblichen festgeschriebenen Satz für eine Haushaltshilfe. Das ist den KK meist sogar recht lieb, weil sie sich dann nicht um die Beschaffung einer Haushaltshilfe kümmern müssen.

Wende dich an die Krankenkasse,die wird dir deine Frage zutreffend beantworten.

Vielen Dank , werde ich weitergeben