Lohnanspruch bei Auftragsabbruch?

3 Antworten

Natürlich ist das keine Schwarzarbeit, sondern ganz normale selbständige Arbeit.

Ich kenne solche kleinen Sauläden auch (aus anderen beruflichen Bereichen). Alle strahlen um die Wette, die Vorarbeiten sind Müll.

Ohne Vertrag ist das schon Käse. Aber selbst mit schuldest du das Ergebnis.

Dass das übergebene Material nichts taugte, kannst du wahrscheinlich nicht nachweisen. Du hast also bestenfalls Anspruch auf angemessene - angemessen gegenüber vernünftigem Material - notwendige Stunden.

Lehne künftig derartige Aufträge ab oder fertige ein Übergabeprotokoll - vom Auftraggeber unterschrieben - an.

Hallo Cryfive,

Du hast einen typischen Anfängerfehler gemacht.

Für die Agentur sieht es etwas anders aus, als von Deiner Seite. Versuche auch, die andere Seite zu sehen und zu verstehen. Deine Enttäuschung ist vertständlich und bestimmt hast Du Dein Bestes gegeben.

Du hast sehr viele Stunden investiert - als Anfänger macht man das leicht, da man versucht, ein perfektes Ergebnis abzuliefern. - Hier war es unmöglich. Für die Zukunft kommuniziere dies so früh wie möglich.

Die investierte Arbeitszeit - so schreibst Du ja - ging zu großen Teilen in die Aufbereitung schlechten Materials.

In einer Agentur - in der vieles sehr rasch gehen muß, ist man froh, wenn man einen Freelancer hat, der Fertiges anliefert. Wenn er zudem günstig und gut ist - Bestens.

Nun geht es darum, wer Schuld an etwas hat - das ist für beide Seiten unbefriedigend. Selbst wenn es sich blöd anhören mag, die alte Kunst der Vergebung hilft hier am Besten.

Sicher möchtest Du, wie auch jeder Student - weitere Chancen bekommen, Dich zu bewähren. Daher wäre ein Kompromiss angezeigt:

7 € pro Stunde sind Dir zu wenig. Es sind aber immerhin 7 € - nicht etwa nur 2.

7 € - und es sind ja sicher insgesamt einige Stunden zusammengekommen - ohne brauchbares Ergebnis sind für die Agentur offenbar okay. (Dennoch gibt es kein Ergebnis - was schade ist)

Wie wäre es, wenn Du die Lage freundlich schilderst, und darum bittest, eine neue Chance zu bekommen. Handelt vorab einen Stundenlohn aus und am besten auch einen voraussichtlichen Endpreis, damit Du weißt, welchen Arbeitsaufwand die Agentur dafür einplanen würde. Eine Variante wäre, bis zu einer Höhe x (z.B. 400 €) eine Freigabe zu bekommen - wenn absehbar ist, dass Du mehr berechnen wirst, müßtest dies neu abgesprochen werden.

Wenn die Agentur bereit ist, Dir weitere Chancen zu geben, würde ich eher bei dem Betrag bleiben.

Wenn nicht, gäbe es ja noch eine Mindestlohn.

http://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn/

Dieser gilt zwar für Arbeitnehmer - aber als Argumentationshilfe könntest Du ihn nutzen.

Achte für die Zukunft stets auf Deine Arbeitszeit, denn gerade beim Gestalten vergehen oft viele Stunden. Kommuniziere Schwierigkeiten so früh wie möglich und denke daran, dass jede Agentur wirtschaftlich handeln muß. (So wie Du auch)

Wenn man aus gemachten Fehlern lernt, entwickelt man sich weiter. Mißerfolge gehören dazu, um zu lernen, erfolgreich zu sein.

Soweit meine Gedanken dazu als Profi, der ebenfalls im Studium Jobs bearbeitet hat. (Incl. Rechnungen, Finanzamt etc)

In juristischen Fragen wäre ich kein Profi.

Hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.

Lg und weiterhin alles Gute

Jo

Da es wohl Schwarzarbeit war ist das etwas unglücklich. Du kannst zwar vor Gericht gehen dann bekommst Du sicher Recht aber auch eine Strafe. Wenn Du nicht zu Gericht gehst dann musst Du wohl das Angebot annehmen.

Man lernt aus jedem Fehler.

Es war keine Schwarzarbeit, ich habe/werde eine richtige Rechnung geschrieben, muss nur selbst keien Abgaben leisten, weil ich im Jahr nicht genug verdiene

@CryFive

Also das kann man so sehen. Allerdings. Du hast kein Gewerbe angemeldet. Das ist schon problematisch. Zudem ist es mit den Abgaben so ein Sache. Natürlich zahlst Du keine Abgeben angeben musst Du es aber doch.

@wfihsw

als Künstler muss man kein Gewerbe anmelden und soetwas fällt auch unter Kunst

@CryFive

Ja das ist MIR schon klar. Aber weiß das auch das Finanzamt. Ich habe das vor Jahren extra klären lassen. War ein Riesending.

@wfihsw

dann muss man denen das wohl mal erklären :D, vielen Dank für die Antwort

@CryFive

Das ist nicht ganz richtig. Du zahlst keine Umsatzsteuer, weil du Kleinunternehmerin bist. Du bistlohnsteuerrechtlich keine Arbeitnehmerin, weil du mehrere Kriterien der Selbständigkeit erfüllst, weisungsungebunden, Erfolg schuldend und nicht Arbeitszeit, Arbeit zu Hause.

Sozialversicherungsrechtlich werden Freelancer als Selbstständige behandelt, wodurch keine Sozialversicherungspflicht entsteht.

Die Kriterien werden gewichtet. Dass du ein Einzelkriterium (Stunden aufschreiben) nicht erfüllst, ändert an der Gesamtbeurteilung nichts.

Man sollte nicht Begriffe (Schwarzarbeit) in den Mund nehmen, die man nicht kennt. Als Berater noch weniger.

Man lernt aus jedem Fehler.