Lohnabzug "zu langsam" gearbeitet.
Hallo Leute
Ich habe auf meiner Lohnabrechnung einen Abzug von einer halben Stunde Arbeit. Diese wurde mir vom Chef abgezogen. (Sind zwar nur 70 CHF aber trotzdem):
Dieser wurde laut Mitarbeiterin abgezogen, da ich zu lange für eine Arbeit brauchte. War aber maximal eine halbe Stunde und eine Viertelstunde ist minimum zum Aufschreiben. Darf mir der Chef solche Abzüge machen?
Und meiner Meinung nach war die Zeit überhaupt nicht zu lange. Normaler Support am PC -.-
Was Meint ihr? Danke für die Beiträge.
9 Antworten
Schweizer Recht kenne ich jetzt nicht, aber nach allgemeinen weltweit gültigen Grundsätzen geht so etwas nicht.
Die Reaktion auf schlechte Arbeit sind Kündigung und Schadensersatz, nicht aber Lohnkürzung. Anders nur bei offensichtlicher Arbeitsverweigerung, diese liegt aber hier nicht eindeutig vor. Ich würde zu einem Rechtsanwalt gehen. Das hört sich doch etwas feudalistisch an, dieses Vorgehen von Deinem Chef.
Ich kenne auch das Schweizer Arbeitsrecht nicht, logischerweise auch nicht den Vertrag. Aber Usus ist ein solches Vorgehen nicht, außer sie hat einen expliziten Zeitakkordlohn. Dann würde sie aber kaum diese Frage stellen. Zum anderen hätte sie eine Akkordabrechnung auf dem Lohnzettel. Zimmermädchen läuft bei mir unter arbeitsrechtlich unter Sklaverei.
Ich gebe dir in allen Punkt Recht und deshalb ein dickes DH.
Aus meiner Sicht hast du hier die hilfreichste Antwort gegeben.
Wie ich schon in einem Kommentar zu einer anderen Antwort schrieb: Selbstverständlich unterliegt jede arbeitsvertraglich vereinbarte Regelung der gerichtlichen Kontrolle. Und natürlich passiert es oft genug, dass dabei die Unzulässigkeit einer arbeitsvertraglichen Regelung festgestellt wird. Die gerichtliche Überprüfbarkeit individualrechtlich vereinbarter Regelungen konkretisiert das Rechtsstaatsprinzip.
Es wäre schlimm, wenn jeder Arbeitgeber in jedem Arbeitsvertrag bindende Regeln ohne Rücksicht darauf vorgeben dürfte, ob diese Regeln geltendem Recht entsprechen. Was immer individuell im Arbeitsvertrag vereinbart wird: Es muss notfalls einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Tatsächlich passiert es aber in der Praxis nicht selten, dass Gerichte die Unzulässigkeit einzelner Vertragsregelungen oder ganzer Verträge feststellt, weil beispielsweise Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen.
Im konkreten Fall der Fragestellerin geht es offenbar darum, dass einem Firmenkunden eine Arbeitszeit berechnet wurde, die der Kunde für zu lang hielt. Ein nur vermuteter oder tatsächlicher zeitlicher Mehraufwand dürfte aber nach meiner Einschätzung der Risikosphäre des Arbeitgebers zuzuordnen sein und kann nicht auf die bei ihm angestellte FS abgewälzt werden. Sollte der Arbeitsvertrag der FS ein derartiges "Abwälzen" ausdrücklich vorsehen, würde ich - wäre ich die FS - die entsprechende Klausel gerichtlich auf deren Zulässifkeit überprüfen lassen. Wenn es aber so ist, dass der Arbeitsvertrag gar keine einschlägige Regelung enthält, dürfte es sich von selbst verstehen, dass der Arbeitgeber nicht zur Lohn- bzw. Gehaltskürzung berechtigt ist.
Dies alles ist aber natürlich nur meine persönliche Einschätzung, die eine professionelle Rechtsberatung der FS weder ersetzen kann noch ersetzen will.
Edit: *Zulässigkeit
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Vielen Dank! :)
Stunden Basis??
Hi Arbeitest du auf Stunden Basis? Ich hatte sowas auf meiner alten Arbeit auch da musstest du so und soviel stunden leisten wenn du minus hattest hat man uns dass auch abgezogen krass eigentlich das sowas in Deutschland und Schweiz auch abgeht.Informiere dich am besten sofort bei deinem chef oder Betriebsrat ich hab das auch gemacht.Lege am besten sofort einen wiederspruch ein. Frage doch andere Kollegen ob mit Ihnen sowas auch gemacht wurde
Stunden Basis??
Hi Arbeitest du auf Stunden Basis? Ich hatte sowas auf meiner alten Arbeit auch da haben musstest du so und soviel stunden leisten wenn du minus hattest hat man mir dass auch abgezogen krass eigentlich das sowas in Deutschland und Schweiz auch abgeht.Informiere dich am besten sofort bei deinem chef oder Betriebsrat ich hab das auch gemacht.Lege am besten sofort einen wiederspruch ein
Wenn Dein Chef nicht mit Deiner Leistung zufrieiden ist, muss er mit Dir reden. Vielleicht kannst Du etwas verändern.
Einen Lohnabzug rechtfertigt das aber auf keinen Fall.
oft , nach vielen freundlichen Ermahnungen, ist der mini Abzug das einzige was der Genannte endlich merkt.
Ja gut, in der Frage steht aber nichts davon, dass der Chef bereits ermahnt hat.
In der Frage steht so vieles nicht, auch nicht, was im Arbeitsvertrag hinsichtlich Zeitumfang pro Auftrag vereinbart wurde. Demnach ist diese Frage tatsächlich gar nicht beantwortbar.
Danke für die Antwort,
Ich finde eben auch dass wenn er überhaupt etwas machen soll, dann mit mir darüber sprechen. Aber er hat das nicht mal erwähnt -.-'
Falls er will dass ich mich ändere oder was anders mache, muss er mir das ja überhaupt mal sagen -.-
LG Sly
Genau und deswegen solltest Du mal mit ihm darüber reden.
Manchmal bin ich einfach sprachlos, was manche AG sich so leisten. Ich weiß jetzt nicht, was Du genau zu machen hast, aber ihr arbeitet sicher nicht im Akkord. Ich halte das für nicht zulässig. lg Lilo
Du kennst den Arbeitsvertrag des Fragestellers doch gar nicht. Vielleicht wurden feste Zeiten für die Erledigung von Arbeitsaufträgen festgelegt? Dann wäre das rechtens, z. B. bei den sogenannten Zimmermädchen-Verträgen, die auch nur pro Zimmer eine bestimmte Zeit zur Verfügung haben und dann auch nur diese Zeit bezahlt bekommen.