Lohnabrechung: Forderung

1 Antwort

Hallo Schalker,

man kann nicht pauschal sagen, wie ein Arbeitgeber mit einer Forderung umgeht, das ist von Fall zu Fall verschieden.

Hat ein Arbeitgeber (und jede sonstige Person oder Einrichtung) keine Einzugsermächtigung von dir, so darf er auch nichts von deinem Konto abbuchen, so viel steht mal fest. Hast du ihm also keine gegeben, so müsstest normal du aktiv werden, um die Forderung zu begleichen. Und dazu müsste er dir mitteilen, wohin du das Geld überweisen sollst.

Ich würde also davon ausgehen, dass eine solche Information demnächst bei dir eintrudelt - wenn nicht, dann geh den unkomplizierten Weg und erkundige dich direkt bei ihm, wie das mit seiner Forderung laufen soll. Dass sie rechtens ist, davon geh ich nun mal aus.

Viele Grüße!