Lohnabrechnung schon bekommen, aber kein Gehalt?

4 Antworten

Egal was Dein Ex-Chef Dir hier erzählt, Du mahnst ihn jetzt ab. Es sieht so aus als wollte Dein Ex-AG die Sache "aussitzen".

Schreib ihm einen Brief und fordere ihn auf Dir Deinen noch zustehenden Lohn lt. Abrechnung vom....in Höhe von (Betrag einsetzen) spätestens bis zum......(Frist von 7-10 Tagen setzen) zu überweisen.

Dann schreibst Du noch dazu dass Du, sollte bis zum genannten Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht einreichst. Meist reicht das um zahlungsunwillige AG umzustimmen.

Sollte der AG bis Fristende nicht bezahlen, gehst Du zu einem Anwalt der die Klage für Dich einreicht. Solltest Du allerdings keine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht in einer Gewerkschaft sein, tust Du das selbst. Wenn Du den Anwalt selbst bezahlen musst, rechnet sich das nicht.

Du kannst beim Arbeitsgericht zur Rechtsantragstelle gehen und Klage einreichen. Bei der Klageformulierung wird Dir geholfen und das ist kostenlos. In der ersten Instanz ist beim Arbeitsgericht kein Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben.

Nimm zur Rechtsantragstelle/Anwalt/Gewerkschaft eine Kopie Deiner Mahnung an den AG mit. Die Mahnung schickst Du bitte nicht nur mit Briefmarke. Schick sie als Einwurfeinschreiben.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort 😊 Mein Ex- AG hat mir vorhin geschrieben, dass er mir persönlich das Geld vorbei bring und ich dann für Fehler gerade stehen muss. Weiß aber nicht genau, was damit gemeint ist. Und ich soll dann wohl irgendwas unterschreiben.

@JassyMin93

Lass Dich von dem "Herrn" nicht einschüchtern. Lies genau durch, was er Dir vorlegt.

  Am sichersten ist, Du unterschreibst nur, dass Du den Betrag X erhalten hast. Bereite doch selbst ein Formular vor. Du schreibst z.B.

Ich, (Dein Name), habe am .......... ??? Euro von Herrn XX erhalten.

Datum und Unterschrift darunter. Ein Schreiben für Herrn X, ein Schreiben für Dich.

Das "stinkt" nach einer dummen Ausrede. Wenn Dein Chef Dein Gehalt falsch berechnet, darf er die Auszahlung nicht herauszögern. Wenn es auf einer Arbeit so losgeht, ist es die Frage, ob es nicht gut wäre, sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.

Außerdem solltest Du eine Frist setzen und ggf. ein Mahnverfahren einleiten.

Gekündigt habe ich schon und arbeite dort auch nicht mehr. Ich habe im November gekündigt und mein letzter Arbeitstag war am 8.12. Und für die 8 Tage im Dezember, hätte ich am 20. Januar mein Gehalt bekommen sollen. Ich war bei einer kleinen Spedition tätig.

@JassyMin93

Natürlich kann man versuchen sich zu einigen, aber leider muss man überprüfen, ob überhaupt Sotialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. In jedem vernünftigen Lohnbüro kann man aus Tabellen die Beiträge ablesen oder die Beiträge werden durch das Programm für die Lohnverwaltung errechnet.

Ich habe dort auch nicht lange gearbeitet. Nur 4 Monate. Es fing schon im Oktober an, dass sie mir zu wenig Geld für zu viele Stunden gegeben haben und das die Firma sehr unorganisiert arbeiten. Aber naja, was hab ich erwartet. Die Firma wird von einer 24- und einem 25 jährigen betrieben.

Vielen Dank erstmal für die Antwort. 😊

Ruf mal Deine Krankenkasse an und frage nach, ob sich das tatsächlich so verhält.

Ich denke, der Chef verschaukelt Dich und will Zeit gewinnen.

Bin auch ziemlich sauer. Erst sagte er mir, dass er es zweimal versucht hätte und es "zurück gebucht" wurde. Ich glaube ihm auch gar nichts mehr. Aber ob es sich lohnt, bei der Kasse anzurufen? Sie dürfen mir doch keine Auskunft geben.

@JassyMin93

Sie sollten und müssen Dir sehr wahrscheinlich Auskunft geben, denn die Krankenkasse hat großes Interesse daran die Beiträge zu bekommen. Bei unorganisierten und unsoliden Firmen kommt es immer wieder vor, dass die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen nicht oder unkorrekt bezahlt werden. Du hast am Ende die Probleme, der ehemalige Arbeitgeber spätestens dann nicht mehr, wenn er pleite ist.

Arbeitsrechtliches Mahnverfahren!

Was meinst du damit?

@JassyMin93

Mahne das Gehalt an, mit kalenderbezogener Frist und drohe das arbeitsrechtliche Mahnverfahren an.