Lohn zum 15. des Monats?

6 Antworten

Am 15. des Monats ist am 15. des gleichen Monats. Nur wenn dort steht, dass das Geld am 15. des Folgemonats gezahlt wird, hat Dein Chef recht.

Grundsätzlich ist es korrekt, dass Gehalt nach erbrachter Leistung (also am Monatsende oder kurz danach) gezahlt wird. Aber auch eine Zahlung zu Monatsmitte (Mitarbeiter geht zur Hälfte in Vorleistung, Unternehmen geht für die zweite Hälfte in Vorleistung) ist üblich und fair. Eine Zahlung erst zwei Wochen nach Monatsende hatte ich noch nie - aber es ist wohl üblich, dass mit den schwächsten Mitarbeitern (450€-Kräfte sind leicht austauschbar) besonders unfair umgegangen wird.

Die Zahlungen setzen sich doch fort. Für Dezember bekommst du dein Geld am  15. Januar usw.  Wenn der Job beendet ist bekommst du dein letztes Gehalt bis zu dem Tag, den du gearbeitet hast.

Du bekommst am 15.12.2017 den Lohn für den November 2017.

Du bekommst am 15.01.2018 den Lohn für Dezember 2017

usw.

Genau SO sehe ich es auch

am 15. des Folgemonats erhälts du das Geld vom Vormonat Am 15.12. also die 2 Wochen vom November

du wirst monatlich bezahlt - die 2 Wochen gehören zum nächsten Monat und die Auszahlung ist wieder am 15. des folgenden Monats