Lohn zu Spät Rechnung nicht bezahlt Schadensrsatz?

4 Antworten

Auch Deinem Arbeitgeber droht ein Insolvenzverfahren. Es ist durchaus anzunehmen, dass er nicht nur Deinen Lohn zurück behalten hat, sondern auch alle Löhne Deiner Kollegen und die ganzen Sozialabgaben. In diesem Fall müßten die betroffenen Krankenkassen von sich aus Insolvenz anmelden.

Das könntest Du mit Deinem Rechtsanwalt auch tun. Folge: Der Laden wird kurzfristig zugesperrt, ein vorläufiger Insolvenzverwalter wird eingesetzt, der erst einmal prüft, ob ein IV überhaupt sinnvoll ist. Häufig endet so etwas mit der endgültigen Einstellung des Betriebes.

Für die Arbeitnehmer können sich zwei Konsequenzen ergeben:

  1. Das Arbeitsamt zahlt erst einmal einen Großteil des Lohns für eine gewisse Zeit weiter.
  2. Es wird festgestellt, dass die Firma schon seit längerem pleite ist und ein Insolvenzverwalter fordert für mehrere Monate zurück die Löhne auch von den Mitarbeitern wieder ein. Böse Sache!!!

Das sieht gar nicht gut aus. Hast Du bei der Bank keinen Dispo mehr?

Entschuldigung, ersteinmal Danke für die schnelle und schicke Antwort, Aber es ist nicht so das Meinem Arbeitgeber Insolvenz droht sondern meiner Frau der ich Unterhaltspflichtig bin , Mit dem Arbeitsamt wurde schon gesprochen die verweigern sich solange keine Verdienstabrechnung vorliegt.

@AUMann33

Zahlt Dein Arbeitgeber nicht, weil er nicht will oder weil er nicht kann?

Seinen Mitarbeitern den Lohn nicht zahlen ist äußerst gefährlich. Jeder, der eine Rechnung oder ihm zustehendes Geld nicht bezahlt bekommt, kann für das Unternehmen Insolvenz anmelden. Krankenkassen müssen sogar Insolvenz anmelden, wenn das Geld ausbleibt.

Frag doch mal Deinen Arbeitgeber, was er zu dem Thema meint. Ob er nicht bezahlen will oder nicht kann. Wie Du es schreibst, kann er nicht. Deshalb frag ihn, ob er nicht Insolvenz anmelden will, bevor es jemand anders tut. Möglich, dass ihn das zur schnellen Zahlung veranlasst.

@AUMann33

So oder so solltest du dich schon mal dringend um eine neue Stelle bemühen. Am besten schon heute Bewerbungen schreiben.

Es gibt hier ja zwei mögliche Situationen: A) Der Arbeitgeber hat selbst finanzielle Probleme und B) der Arbeitgeber hat eine extrem schlampige Buchhaltung und ein Chaos.

Beides ist sehr schlecht für dich und da sollte man ganz schnell versuchen, eine andere Arbeitsstelle zu bekommen.

Alles andere wurde hier ja schon gesagt. Insbesondere auch im Link von Qugart.

Zum Unterhalt: Deine Frau kann ggf. Unterhaltsvorschuss beantragen. Du kannst ihr die Situation mit dem nicht gezahlten Lohn ja gerne bestätigen. Wenn sie das nicht tut, sind Folgeprobleme bzw. Folgekosten nicht zwangsläufig dir anzulasten. Sie unterliegt da durchaus auch einer Schadensminderungspflicht.

Klassischen Schadensersatz kannst du nicht verlangen.

Ein arbeitsgerichtliches Verfahren ist offen gesagt auch nicht der schnellste Weg. In der Regel besteht kein Anspruch auf eine einstweilige Verfügung. In deiner konkreten Situation könnte dies allerdings anders sein. Die solltest du mit der Rechtsberatung deines Vertrauens besprechen.

Als kleiner Tipp: es gibt die Möglichkeit einen arbeitsrechtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Bei Mahnbescheiden in dem normalen Verfahren ist die Einspruchsfrist 2 Wochen. Bei Mahnbescheiden im Arbeitsrecht ist die Einspruchsfrist auf eine Woche verkürzt. Wird dies übersehen und verspätet Einspruch eingelegt hättest du einen vorläufig vollstreckbaren Titel

Klassischen Schadensersatz kannst du nicht verlangen.

Was meinst Du mit "klassischem Schadenersatz"?

Denn sicher kann der Arbeitnehmer Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen, wenn ihm durch dessen Verletzung seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Entgeltzahlung Kosten durch Kontoüberziehung, Mahngebühren, Stornierungskosten usw. entstehen (BGB § 288 "Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden" Abs. 1, 4 und 5).

Habe ich gelegentlich schon von gehört. Im Ernst: oft haben die Mandanten die Vorstellung dass es in irgendeiner Form eine Art Schmerzensgeld gibt und dem ist nicht so. Selbst du den von dir angeführten Ansprüchen zu kommen ist nicht ganz einfach. Was im übrigen wirklich fast schon ein Geheimtipp ist, ist das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren. Auf diesem Wege übrigens ein gutes neues Jahr

@Robert Mudter

Dir - Mit Dank - ebenfalls! 👋

Ja, das ist bekannt, dass viele "Schmerzensgeld" im Kopf haben, wenn es tatsächlich aber um Schadenersatzansprüche geht.

Selbst du den von dir angeführten Ansprüchen zu kommen ist nicht ganz einfach.

Vor längerem berichtete mit ein User, den ich auf seine Ansprüche (hier ging es aber nur um marginale, nicht nennenswerte Verzugszinsen - die seit einiger Zeit ja unter dem Basiszinssatz liegen - und die Verzugspauschale) nach BGB § 288 hingewiesen hatte, dass sein Arbeitgeber beim Verweis auf diese Bestimmungen sofort "eingeknickt" sei.

@Robert Mudter
oft haben die Mandanten die Vorstellung dass es in irgendeiner Form eine Art Schmerzensgeld gibt und dem ist nicht so

Dann schreib das doch auch so. Als Anwalt dürfte es dir doch leicht fallen, solche feinen Unterschiede in einen Satz zu gießen. ;-)

Zumal der TE ja gezielt nach "Mahnungen und Bußgelder" gefragt hat.

@mepeisen

"Eigentlich" kann man Schmerzensgeld und Schadenersatz kaum durcheinander werfen.

Das ist auch nicht nur ein "feiner" Unterschied.

Nein, von deinem Arbeitgeber kannst du keinen Schadenersatz verlangen, wenn du deine Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlen kannst. Es liegt in deiner eigenen Verantwortung. Du selbst hättest die Möglichkeit gehabt, über längere Zeit hinweg nach und nach ein gewisses Guthaben auf dem Konto zu lassen, um solche Engpässe abzufangen. Es kann im Leben immer mal was unvorhergesehenes sein, weshalb man vorsorgen muss.

Jetzt im Moment bleibt dir nur, mit sämtlichen Leuten und Firmen, an die du etwas zu zahlen hast, Kontakt aufznehmen und die Situation zu erklären und um Auschub zu bitten. Wenn du das nicht alle 2 Monate machen musst, dann ist das normalerweise kein Problem.

Danke, aber ich denke schon das Anspruch auf Schadensersatz besteht da Vertraglich festgehalten wurde wann der Lohn auf meinem Konto zu sein hat, Daher handelt es sich um einen VErtragsbruch den der Arbeitgeber zu Verschulden hat. Als Normaler Arbeiter mit Familie Kann man mit dem Mindestlohn nicht viel bis garnichts zurücklegen.

@AUMann33

ja natürlich muss der Arbeitgeber seine vertragliche Verpflichtung einhalten. Und du kannst auch entsprechend verlangen, dass er das einhält. Aber du kannst ihn nicht für deine Zahlungsverpflichtungen verantwortlich machen.

Nein, von deinem Arbeitgeber kannst du keinen Schadenersatz verlangen, wenn du deine Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlen kannst.

Selbstverständlich kann ein Arbeitnehmer Schadenersatzansprüche gegen seinen Arbeitgeber geltend machen, wenn der seinen vertraglichen Verpflichtungen zur Entgeltzahlung nicht rechtzeitig nachkommt; das sind z.B. dadurch entstehende Überziehungskosten beim Girokonto, Mahngebühren usw.

Außerdem kann er gegen ihn Verzugszinsen (nicht kaum nennenswert) und eine Verzugspauschale von 40 € geltend machen (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 288 "Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden" Abs. 1, 4 und 5).

@Familiengerd

Wenn man unbedingt gekündigt werden will, kann man es versuchen. Selbst dann ist es nicht sicher. Wenn du so richtig dumm bist, dann bitte.

@LeMark
Wenn du so richtig dumm bist, dann bitte.

Woher nimmst Du Deine Großmäuligkeit?!

Es geht erst einmal um die Klärung, welche Rechte ein Arbeitnehmer neben seinen Pflichten hat!

Ob er sie dann auch konkret durchsetzen kann oder will, ist noch eine ganz andere Frage.

Wenn ich Deinen einfältigen Kommentar deute, lässt Du dem Arbeitgeber also vetragswidriges Verhalten durchgehen und küsst ihm zum Dank auch noch die Füße oder sonst was.

Guten Appetit!