Lohn nach Aufhebungsvertrag?
Hallo. Ich unterschreibe morgen einen Aufhebungsvertrag, der am 31.08. in Kraft treten wird.
Nun ist es ja so, dass danach alle Forderungen gegenüber dem Unternehmen ausgeschlossen sind.. heißt, ich könnte nichts mehr einklagen, was bisher nicht gezahlt wurde.
Unser Lohn wird allerdings versetzt gezahlt.. die letzte Zahlung müsste ich am 15.09. erhalten, für diesen Monat. Was, wenn die das nicht zahlen?
4 Antworten
Aufhebungsvertrah erweitern um den Passus
"Davon ausgenommen ist der für den Monat August fällige Lohn, zahlbar zum 15.09.2018".
Danach unterschreiben.
Wenn in der Aufhebungsvereinbarung klargestellt ist, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Beendigungsdatum ordnungsgemäß abgerechnet ist sollte auch das Gehalt August umfasst sein. Lediglich die Fälligkeit, also der Zeitpunkt der Zahlung wird von der Regelung betroffen. Eine verbindliche Aussage kann natürlich nur getroffen werden, wenn das Dokument bekannt ist.
Sollte der Arbeitgeber allerdings nicht zahlen bliebe nur die gerichtliche Geltendmachung. Aus dem Vergleich selbst kann in der Regel nicht vorgegangen werden.Die Abgeltungsklausel am Schluss der Vereinbarung besagt nur, dass alles was in der Vereinbarung nicht geregelt wurde nicht mehr geltend gemacht wurde. Was in der Vereinbarung geregelt wurde kann natürlich auch noch gerichtlich geltend gemacht werden, wenn es denn richtig geregelt wurde.
Dann darfst du klagen.
stimmt; weil ein halbes Monatsgehalt noch aussenstehend ist
stimmt nicht, weil nur gemachte Stunden bezahlt werden müssen.
Arbeitsrechtlich stimmt das nicht.
Es müssen die Stunden bezahlt werden, für die der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbietet und die vertraglich vereinbart sind.
Wenn der Arbeitgeber korrekt ist, wird dir dein Gehalt gezahlt; auch nach dem Aufhebungsvertrag ist er verpflichtet, das ausstehende Gehalt zu überweisen.
Wenn nicht, gehe auf`s Arbeitsgericht/Sozialgericht, weil das letzte halbe Gehalt Dir zusteht.
stimmt nicht, weil nur gemachte Stunden bezahlt werden müssen.