Lohn an Feiertagen, Sonntagszuschuss/ Teilzeit Aushilfe beim Bäcker?

2 Antworten

Einen gesetzlichen Anspruch auf Zulagen fuer Feier- oder Sonntagsarbeit gibt es nicht. Den gibt es nur fuer Nachtarbeit. Fuer Sonn- oder Feiertagsarbeit gibt es gesetzlich ledigleich einen Anspruch auf sog. "Ausgleichstage". Das duerfte bei dir aber wohl keine Rolle spielen weil du sicher sowieso in jeder Woche mindestens einen freien Tag haben duerftest.

Arbeits- oder ggf. tarifvertraglich koennen solche Zulagen aber durchaus vereinbart werden. Da musst du halt selbst nachsehen, ob das bei dir der Fall ist.

Tarifvertraege sind nur dann anwendbar, wenn beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) Mitglieder im jeweiligen Arbeitgeberverband bzw. der Gewerkschaft sind oder wenn es sich u einen sog. "allgemeinverbindlichen" Tarifvertrag handelt. Wenn ein Tarifvertrag anzuwenden ist, muss der am Arbeitsplatz zur Einsichtnahme ausliegen.

Zuerst ist mal abzuklären, warum Du sonn-und feiertags arbeiten musst? Hat Dein Geschäft sonntags offen? Bäcker haben normalerweise da geschlossen.