logo geklaut

Logo klau - (Urheberrecht, Medienrecht)

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Es besteht die Möglichkeit, dass das Logo geschützt ist als "4. Werk der bildenden Künste" im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke. Oder aber nicht. Das hängt ab von der Schöpfungshöhe des Werkes - siehe Wikipedia - Schöpfungshöhe - Gebrauchsgrafiken.

Dann kommt es darauf an,

  • ob es zu einer UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten gekommen ist
  • für wen
  • für was
  • und für wie lange.

Beispiel 1: Du räumst einem Freund ein ausschließliches und unbegrenztes Nutzungsrecht an einer Grafik ein. Diese Freund bringt dieses dingliche Recht ein in eine Firma (gratis oder für Geld). Damit wird dieses Recht Eigentum der Firma. Dann greift aber auch ...

UrhG § 34 Übertragung von Nutzungsrechten

"(1) Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden. Der Urheber darf die Zustimmung nicht wider Treu und Glauben verweigern."

Dazu lese bitte Wikipedia - Treu und Glauben!

Darf die Firma dann dieses Logo auch verändern? Dazu schreibt das UrhG:

§ 39 Änderungen des Werkes

"(1) Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist.

(2) Änderungen des Werkes und seines Titels, zu denen der Urheber seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen kann, sind zulässig."

Beispiel 2: Das Logo ist a) wirklich geschützt (worüber im Streitfall ein Gericht entscheidet) und es wurde b) nicht in die künftige Firma des Partners B eingebracht. Dann gilt laut UrhG:

§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen

"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden."

Die Ausnahme davon steht in UrhG § 24 Freie Benutzung. Das liegt hier eher nicht vor, siehe dazu schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz.

Beispiel 3: Das folgt in der nächsten Sendung ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn Du der Firma Deinen Freundes dieses zur Verfügung gestellt hast, die Firma weiter unter dem Namen existerit, Dein Freund jedoch ausgestigégen ist, hast Du pech gehabt. Du hast es der Firma gegeben und nicht Deinem "privaten" Freund.

Du kannst mit Hilfe eines Anwalts eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung", sprich Abmahnung versenden. Dies sollte aber ein Fachanwalt für Urheberrechtsverletzungen sein.