Löschung Wohnrecht eines Verstorbenen durch Käufer möglich?

3 Antworten

Ein Wohnungsrecht erlischt mit dem Tode der Berechtigten. Daher ist die Löschung hier sehr unproblematisch. Es muss ein entsprechender Antrag beim Grundbuchamt gestellt und das Original oder eine beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde vorgelegt werden. Ein Notar ist hierfür nicht erforderlich.

Sollte es sich tatsächlich um ein Wohn- und nicht um ein Wohnungsrecht handeln, was zwar unwahrscheinlich ist, aber vorkommt, so ist in die Löschung im Regelfall auch unter Vorlage der Sterbeurkunde möglich.

Wieso macht das der Nachbar nicht wenn es seine Mutter war, kommt er doch an alle benötigten Unterlagen heran.

Ein Käufer möchte immer gerne ein "unbelastetes" Grundstück.

Da ihr für den Verkauf sowieso zum Notar müsst, kann dies alles im Kaufvertrag geregelt werden. Die Kosten für Löschung von Rechten werden in der Regel vom Verkäufer getragen.

Der Nachbar soll dann nur die Sterbeurkunde der Mutter mitnehmen.

Ich frage mich mehr, wie hier die Zusammenlegung erfolgt sein soll.