LKW Sonntags umziehen?

12 Antworten

Das Fahrverbot bezieht sich auf LKW mit mhr als 7.5 to und LKW mit Anhänger. Absolut kein Problem bekommst du mit einen normalen 7.5 Tonner. Da ist es egal ob gewerblich oder dein Umzug, Autobahn oder Landstraße!

Wir sehen ja alle, dass viele Kurrierunternehmen auf dieser Schiene fahren um die Ware von A nach B zu bringen.

Auch greift für dich nicht diesbezüglich die Fahrpersonalverordnung, da du unter der Woche keine Fahrzeug >= 2.8 to gefahren bist.

Greez

Deine Frage ist zwar schön älter, aber wegen einer selbigen Sache könnte meine Antwort auch für die Zukunft bzw. für ander User/innen von Nutzen sein ...

Neben der Regelungen über die 7,49 Gesamatgewicht ist auch ganz besonders das Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) zu beachten, wegen möglicher Ruhestörungen (z.B. im Treppenhaus) ...

Aus diesem Grund hatte ich zunächst beim Ordnungsamt einen Ausnahmegenehmigung beantragen wollen, da mir das Straßenvekehrsamt keine Schilder für einen Umzug am Sonntag aushändigen wollte, um den Stellplatz für den LKW freihalten zu können ...

Beim Ordnungsamt fühlte sich zunächst niemand zuständig, bis ich nach einigen Recherchen beim "Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG)" gelandet bin ...

Das ganze endete dann mit einer Mail an das Ordnungsamt mit folgendem Inhalt:

"Sehr geehrte Frau X,

nach einigen Überlegungen, habe ich mich entschieden, Sie über den Ausgang der
Angelegenheit (siehe Betreff) zu informieren.

Im Anhang befinden sich 2 Dateien (1x PDF-Format / 1x WORD-Format), in denen ich
das Antwortschreiben der Bezirksregierung Düsseldorf eingefügt habe.

Was mich besonders ärgert sind nicht die scheinbar unzureichenden hermeneutischen
Fähigkeiten der Fachbereichsleiter und/oder die der zuständigen Personen beim Straßenverkehrsamt (hinsichtlich der Auslegung und Interpretation des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage), sondern auch die manipulatorischen Versuche von Herrn Y mich dahingehend zu entmutigen, dass es keine Aussicht auf Erfolg haben wird einen Antrag zu stellen, geschweige denn diesen an die Bezirksregierung Düsseldorf zu senden.

Die dadurch zwischenzeitlich ausgelöste Verzweifelung grenzt schon fast an emotionalem Missbrauch!

Der ganze Ärger und die ganze Zeitverschwendung für die Diskussionen (etc.) wären mir
erspart geblieben, wenn die zuständigen Personen vernünftig geschult wären bzw. meinen Interpretationen in Bezug auf die Auslegung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage mehr Gehör geschenkt hätten!

Mit freundlichen Grüßen

...

Alexander Weise

P.S.

Leider habe ich keine E-Mail-Adresse von Herrn Y, sonst hätte ich ihm meine Verärgerung direkt zukommen lassen und müsste Sie nicht bitten diese Mail an die jeweils zuständigen Personen weiterzuleiten, um künftigen Fehlberatungen zu vermeiden."

Mal sehen, ob ich das Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf (beim Ordnungsamt war wie schon zu erkennen niemand Fähig dazu) als Bild einfügen kann ...

(sei noch erwähnt, dass ich bei diesem Unzug lediglich als Helfer angedacht war, ohne mich mit den Behörden rumschlagen zu wollen)

Auszug aus den Schreiben - (Autobahn, LKW, Sonntag)

Schnittblumen dürfen auch sonntags herumkutschiert werden. Und es kommt darauf an, wer das Sonntagfahrverbot für Lastkraftwagen ab einer bestimmten Masse definiert. Ist es die StVO, dann gilt das wahrscheinlich für jedwede Nutzung. Ist die Gewerbeordnung oder ähnliches, wären Privatfahrten am Sonntag mit dem LKW erlaubt.

kleitransporter bis 7,5 t brauchen keine genehmigung , bei strassenverkehrsamt vorsichtshalber aber nochmal nachfragen.

Ja genau. Das geht nur mit Genehmigung. Aber wenn es ein Sprinter ist, kann man damit natürlich auch sonntags fahren.

sunrise79 
Fragesteller
 12.08.2009, 17:36

ja, wollt aber schon ein 7,5 t fahren.