LKW-Fahrer Spesengeld bei Steuererklärung?
Hallo Leute,
habe eine Frage zum Spesengeld in Steuerklärung und zwar, ob man ein Teil von Finanzamt zurückholen kann durch neuen Spesen-Gesetz.
Mein Mann ist LKW-Fahrer in Hamburg, arbeitet in Tag und Nachtschicht je nach Bedarf, meistens mehr als 12 Stnden pro Tag unterwegs. Bekommt von Chef 6€ Spesen pro Tag bezahlt.
Habe gelesen, dass man eigentlich 12€ bekommen sollte, Differens soll man von finanzamt holen. Hat dass schon Jemand gemacht, wenn ja wo trägt man es ein (Anlage N?) braucht man irgentwelche Bescheinigung dafür etc?
Bin sehr dankbar im Voraus.
LG
1 Antwort
Er muss täglich seine Abwesenheit vom Betriebshof (Firmenstandort) dokumentieren. Ist er mehr als acht Stunden unterwegs, so hat kann er 12 Euro beim Finanzamt als Steuermildernd geltend machen.
Bekommt er vom Arbeitgeber einen Teil dieser 12 Euro, so muss er diese (in Eurem Fall sechs Euro) davon abziehen.
Das heißt er kann sechs Euro steuerlich geltend machen. Dafür gibt es im Formular ein extra Feld, das sich "Verpflegungsmehraufwendungen" nennt. Dort trägt er die Summe, die sich am Ende des Jahres ergibt ein und fügt seine Liste mit den Abwesenheitszeiten an.
Stimmt. Danke für die Ergänzung. :-)
Daumen hoch.
Bleibt nur zu erwähnen dass man sich die Differenz der Spesen nicht "vom Finanzamt holt" wie es in der Frage ausgedrückt wird.
Das Finanzamt gibt einem gar nichts, man kann nur die Differenz steuermildernd ansetzen, also "Steuern sparen".
Du hast das ja geschrieben " steuerlich geltend machen", jedoch verwechseln das viele mit "vom Finanzamt bekommen"...