LKW-Fahrer Spesengeld bei Steuererklärung?

1 Antwort

Er muss täglich seine Abwesenheit vom Betriebshof (Firmenstandort) dokumentieren. Ist er mehr als acht Stunden unterwegs, so hat kann er 12 Euro beim Finanzamt als Steuermildernd geltend machen.

Bekommt er vom Arbeitgeber einen Teil dieser 12 Euro, so muss er diese (in Eurem Fall sechs Euro) davon abziehen.

Das heißt er kann sechs Euro steuerlich geltend machen. Dafür gibt es im Formular ein extra Feld, das sich "Verpflegungsmehraufwendungen" nennt. Dort trägt er die Summe, die sich am Ende des Jahres ergibt ein und fügt seine Liste mit den Abwesenheitszeiten an.

Daumen hoch.

Bleibt nur zu erwähnen dass man sich die Differenz der Spesen nicht "vom Finanzamt holt" wie es in der Frage ausgedrückt wird.

Das Finanzamt gibt einem gar nichts, man kann nur die Differenz steuermildernd ansetzen, also "Steuern sparen".

Du hast das ja geschrieben " steuerlich geltend machen", jedoch verwechseln das viele mit "vom Finanzamt bekommen"...


@RainerB76

Stimmt. Danke für die Ergänzung. :-)