LKW abstellen

2 Antworten

Auf dem Gehweg darf nur geparkt werden wenn es durch entsprechende Beschilderung erlaubt ist. Hat der Unimog ein zul. Gesamtgewicht von mehr als 7,5to dann darf er in Wohngebieten in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht parken.

glaub hat weniger als 7,5 tonnen. aber er steht mit einem. Rad auf Bürgersteig und rest auf fahrbahn so das der fahrstreifen zu zwei drittel zugeparkt ist. des weiteren hindert er mich da zu parken. stehen keine Schilder und it hauptstraße

@jungerchor1

Das er Dich am Parken hindert ist erst einmal kein Grund dafür ihm das Parken verbieten zu wollen.

Wenn er aber auf dem Gehweg steht und das nicht erlaubt ist dann handelt er ordnungswidrig. Darauf kannst Du ihn auch hinweisen, zur Not auch schriftlich in einem freundlichen Ton wenn das persönliche Gespräch gescheut wird. Ändert er dann nichts an seinem Verhalten wäre der nächste Weg eine Anzeige beim Ordnungsamt.

Möglicherweise parkt er auf dem Gehweg um die Restdurchfahrbreite von 3,05m zu gewährleisten, aber auch dann ist es verboten.

@Crack

ist zwecklos mit dem zu reden

@jungerchor1

Dann klemm ihm einen Zettel unter den Scheibenwischer und bitte ihn darum sich an die regeln der StVO zu halten. Kommt er dem nicht nach mach ein paar Fotos, schreibe Datum und Uhrzeiten auf und erstatte Anzeige. Das können auch mehrere Fälle auf einmal sein.

@Crack

mach gleich anzeige. habe polizei angerufen weil ich Öl sah. Polizei kam vorbei und er musste bindemittel streuen. Sonst machten Sie nichts noch nicht mal eine Anzeige und das er ein Teil auf Gehweg stand hat denen garnicht interessiert

@Crack

also habe gemessen bis zur mittellinie sind es nur 1,2 m

@jungerchor1

Es kommt auf die gesamte Fahrbreite an, bis zum Gehweg.

@Crack

müsste ich messen. unimog ist bestimmmt 1,50 m breit . wird dann 2,70 haben eine fahrstreifen

@jungerchor1

ganze straße ist knapp 6 m breit Unimog einschließlich Schneeschaufel 1 m 90 breit Bleiben noch fast 4 m. Ist aber fakt man darf nur auf Bürgersteig parken wenn ausgeschildert ist

du kennst die örtl. gegebenheiten besser. hoffe, der link hilft etwas zur frage.

So dürfen Sie LKW in Wohngebieten parken

Wenn Sie LKW in Wohngebieten parken möchten, müssen Sie zunächst darauf achten, dass die Straße breit genug ist, sodass Sie den Verkehr mit dem LKW nicht behindern. Es gilt, dass immer drei Meter von der Straße frei bleiben müssen. Auf den Bürgersteig ausweichen dürfen Sie außerdem nur, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist. Falls das der Fall ist, erkennen Sie das an der entsprechenden Beschilderung. Wenn der Bürgersteig so breit ist, dass trotz parkender Fahrzeuge noch Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren hindurchpassen, ist es meist erlaubt.
Sie müssen außerdem beachten, dass Sie niemandem die Ausfahrt zuparken. Gerade in Wohngebieten reiht sich aber häufig eine Ausfahrt an die andere. Wird die Ausfahrt nur minimal blockiert, also ein paar Zentimeter, müssen Sie mit dem Hausbesitzer oder Mieter sprechen. Wird dieser durch Ihren überstehenden LKW nicht beim Ausfahren oder in der Sicht extrem eingeschränkt, können Sie den LKW eigentlich stehen lassen.
wenn Ihr LKW schwerer als 7,5 Tonnen ist, brauchen Sie auf jeden Fall eine Sondergenehmigung, um in Wohngebieten parken zu dürfen. Ist der LKW leichter, müssen Sie sich darum nicht kümmern.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, bevor Sie Ihren LKW im Wohngebiet parken, rufen Sie einfach beim örtlichen Ordnungsamt an und informieren Sie sich über die genaue Gesetzeslage. Dann kann nichts schief gehen und Sie müssen nicht mit einem Strafzettel oder dem Abschleppdienst rechnen. 

sry. das ist der link: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=7&ved=0CGIQFjAG&url=http%3A%2F%2Fwww.helpster.de%2Flkw-parken-in-wohngebieten-das-sollten-sie-dabei-beachten_41605&ei=gG7tUs23A4KHtQaZ1IH4BA&usg=AFQjCNFnW-CuivS9n6y3Ao25vbgpgQJHfw&bvm=bv.60444564,d.Yms&cad=rja

Nicht jeder Unimog hat ein zul.Gesamtgewicht von mehr als 7,5to.

@Crack

da schaue ich mal nach. Er hat eine schneeschaufel montiert. Nur der mach das extra das wir nicht dort parken können. Sonst hat er Ihn im Hof stehen

@jungerchor1

es geht doch nicht nur um das gesamtgewicht.

zulässigen parkraum überschreiten - verkehrsbehindernd parken (wobei fußgänger auch zu berücksichtigen sind) - reines wohngebiet/gewerbegebiet/ mischgebiet - sind alles abfragen zur sachlageklärung.

@casala

er parkt auf bürgersteig nur mit einem rad aber weit auf die fahrbahn so das es nur 1,2 m bis zur mittellinie ist. Autos müssen ganz auf andere Fahrbahn um vorbei zukommen