Liquidationseröffnungsbilanz genau wie die Endbilanz?

2 Antworten

Wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus? Kleinunternehmer?

MiLOND 
Fragesteller
 26.02.2018, 22:40

Nein, eine Unternehmergesellschaft (UG). Umsatzsteuer wird/wurde ausgewiesen und eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht

Bakaroo1976  27.02.2018, 17:22
@MiLOND

EINE Umsatzsteuervoranmeldung? Eine UG kann auch Kleinunternehmer sein. Ich rate dringend davon ab, die Liquidationseröffnungs- und schlusbilanz selbst zu erstellen.

Ist der Gesellschafterbeschluss der Liquidation notariell beurkundet worden?

Ist der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht worden?

Frage den Notar.

Die Liquidationseröffnungsbilanz darf - jedenfalls bei einer GmbH- erst ein Jahr nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger erstellt werden.

MiLOND 
Fragesteller
 26.02.2018, 23:59
Die Liquidationseröffnungsbilanz darf - jedenfalls bei einer GmbH- erst ein Jahr nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger erstellt werden.

Antwort: Die Liquidation darf nach Absprache mit dem Finanzamt vorzeitig beendet werden (Sonderregelung) , da die UG keine Umsätze und somit keinen Gewinn erwirtschaftet wurde.

Ist der Gesellschafterbeschluss der Liquidation notariell beurkundet worden

Antwort: Ja, ist es.

Ist der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht worden?

Antwort: Ja, ist er.

Helmuthk  28.02.2018, 17:38
@MiLOND

Ich glaube nicht, dass das Finanzamt für Fragen des Handelsrechts zuständig ist.

Die Frist ist wegen des Gläubigerschutzes vorgesehen.

Du solltest eher Deinen Notar als das Finanzamt fragen.