Liquidationseröffnungsbilanz genau wie die Endbilanz?
Hallo,
Beispiel:
Neu gegründetes Unternehmen (Rechtsform: UG) wurde nach 3/4 Jahr geschlossen. Liquidation
Nun möchte der Inhaber die Liquidationseröffnungsbilanz & Liquidationsendbilanz selber erstellen, da das Unternehmen keine Umsätze erzielt hat (Verlust) und somit die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Dies hat uns der Mitarbeiter vom Finanzamt auch vorgeschlagen.
01.01.2017 ist das Startdatum der Liquidation
31.12.2017 somit das Enddatum der Liquidation
Die Jahresendbilanz 2016 liegt dem Inhaber vor, diese wurde damals vom Steuerberater erstellt.
Theoretisch kann ich die Jahresendbilanz von 2016 weitgehend kopieren und die Seite mit der Geweinn- und Verlustrechnung einfach weglassen oder?
Den Jahresfehlbetrag aus 2016 muss ich bei der Eröffnungsbilanz irgendwo abziehen.
Bitte so einfach und ausführlich wie möglich erläutern.
Danke für die Hilfe.
LG
2 Antworten
Wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus? Kleinunternehmer?
EINE Umsatzsteuervoranmeldung? Eine UG kann auch Kleinunternehmer sein. Ich rate dringend davon ab, die Liquidationseröffnungs- und schlusbilanz selbst zu erstellen.
Ist der Gesellschafterbeschluss der Liquidation notariell beurkundet worden?
Ist der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht worden?
Frage den Notar.
Die Liquidationseröffnungsbilanz darf - jedenfalls bei einer GmbH- erst ein Jahr nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger erstellt werden.
Die Liquidationseröffnungsbilanz darf - jedenfalls bei einer GmbH- erst ein Jahr nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger erstellt werden.
Antwort: Die Liquidation darf nach Absprache mit dem Finanzamt vorzeitig beendet werden (Sonderregelung) , da die UG keine Umsätze und somit keinen Gewinn erwirtschaftet wurde.
Ist der Gesellschafterbeschluss der Liquidation notariell beurkundet worden
Antwort: Ja, ist es.
Ist der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht worden?
Antwort: Ja, ist er.
Ich glaube nicht, dass das Finanzamt für Fragen des Handelsrechts zuständig ist.
Die Frist ist wegen des Gläubigerschutzes vorgesehen.
Du solltest eher Deinen Notar als das Finanzamt fragen.
Nein, eine Unternehmergesellschaft (UG). Umsatzsteuer wird/wurde ausgewiesen und eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht