Liquidation einer UG?
Hallo, wir haben einen Friseursalon in Form einer UG am 01.03.2017 eröffent. Nun haben wir leider am 16.08.17 beim Notar den Gesellschafterbeschluss über die Auflösung der UG unterschrieben.
Nun habe ich mehrere Fragen bezüglich dessen und hoffe mir kann jemand helfen.
Der Laden wird von einem Dritten (fremd) übernommen, der nicht die UG übernehmen möchte, sondern eine Personengesellschaftsform machen möchte.
und meine 1. Frage:
Zu wann müssen wir dem neuen Besitzer übergeben? zum 16.08. also wo die Auflösung unterschrieben wude oder ist das frei wählbar?
folglich 2. Frage:
die Eröffnungsliquidationsbilanz muss ja zum 16.08.17 eröffnet werden oder?
und 3. Frage:
kann ich nach der Eröffnung noch Einnahmen haben und das Geschäft weiter betreiben und meine Angestellten bezahlen oder muss alles zur Eröffnung enden? Also Laden übergeben, Angestellte abmelden und und....
4. Frage:
Wie läuft es mit dem Jahresabchluss in 2017? Muss ich einen machen vom 01.03.-15.08. und dann einen vom 16.08.-31.12.?
5. Frage:
wie ist es mit den Steuererklärungen? Kann ich da eine normale Jahreserklärung abgeben für 2017?
6. Frage:
was ist mit 2018 und der Schlussbilanz? zum 15.08.18 muss ja eine Schlussbilanz erfolgen und davor ein Jahresabschluss gemacht werden oder? und dann ein abweichendes Kalenderjahr wählen?
7. Frage:
wie ist es mit den letzten Verbindlichkeiten, wie Notar bezahlen wegen Löschung und so? wie genau funktioniert es mit de schlussbilanz. muss ich diese Verbindlichkeiten einbuchen und warten bis bezahlt wurde, bis das Gesellschaftsvermögen ausbezahlt werden kann und dann im handelsregister gelöscht werden kann?
Vielen Dank vorab.
1 Antwort
Anscheinend hast Du Dich bei der ganzen Sache, sowohl Gründung wie Aufgabe/Verkauf nicht beraten lassen.
Wann ist denn die Übergabe des Geschäfts an den Käufer geplant?
Warum hast Du die Liquidation beschlossen, bevor Du den Salon verkauft hast?
OK, ist geschehen. In dem Liquidationsbeschluss bist Du ja als Liquidatorin bestimmt worden. Also bist Du weiter die Chefin.
Nun ganz normal den Laden übergeben.
Dann mit der Liquidation beginnen. Eventuelle Verbindlichkeiten bezahlen.
Abschluss auf den 31. 12. machen. Vermutlich wird bis dahin ja praktisch alles auf null sein. Evenutuelle Gegenstände entnehmen ins Privatvermögen.Dann kannst Du auch die Abwicklungsbilanz machen und am 16. 08. 2018 nur noch die Abmeldung.
Der Beschluss der Liquidation muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Das sollte der Notar veranlassen.
Ein Jahr nach der Veröffentlichung endet der Liquidationszeitraum..
Uuf diesen Termin ist die Liquidationsschlussbilanz zu erstellen.
Und die Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung ist für den Liquidationszeitraum, also 16.8.17 - ein Jahr der Veröffentlichung zu erstellen.
Der normale Jahresabschluss dazwischen ist natürlich auch nötig, weil die Umsatzsteuererklärungen weiterhin nach dem Kalenderjahr abzugeben dind.