Links abgebogen

4 Antworten

das kommt auf den zeitlichen Ablauf an. Hast du wirklich geblinkt? Wann hast du geblinkt? Musst der Überholende davon ausgehen, dass du parkst und er dich deshalb problemlos überholen kann oder hast du so rechtzeitig geblinkt, dass er das hätte sehen müssen? Hast du nicht nach hinten gesehen um zu schauen, ob jemand hinter dir kommt? Ich denke es wird auf einen Vergleich hinauslaufen, je nach dem, wer was beweisen kann.....alles Gute

Vor dem Abbiegen hättest Du dich vergewissern müssen das dich niemand überholt, den Großteil der Schuld wirst Du tragen, zudem Du auch noch davor rückwärts gefahren bist weil Du die Straße verpasst hast.

Siehe StVO §9 Abs.1 (letzte Satz):
1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

Wer Schuld ist kann in solchen Fällen nur ein Gericht entscheiden, denn nur dieses kann alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Folgende Fragen sind da zum Beispiel relevant:

An dich:

  • Hast Du geblinkt?
  • War die Straße einsehbar?
  • Schulterblick?
  • Hat der Unfallgegner vollkommen unerwartet reagiert / war er zu schnell?

Dein Unfallgegner:

  • Hat er ebenfalls geblinkt?
  • Bist du aus seiner Sicht zu schnell abgebogen?
  • Fuhr er bereits auf der Gegenspur, als du abgebogen bist?
  • und so weiter...

Hinzu kommt bei euch beiden die Betriebsgefahr des Kfz.

Hat zudem die Polizei den Unfall wenigstens aufgenommen? Gab es Zeugen?

Pauschal würde ich behaupten ihr Beide bekämt die Schuld, wenn ihr der Meinung seid, den Unfall nicht verursacht zu haben und es sonst keinen handfesten Nachweis gibt. Die prozentuale Gewichtung kann man so auch nicht absehen. Ohne Beweise würdigt letztendlich der Richter wer mehr Schuld hat. Im Zweifel 50/50.

(Das ist nur eine Vermutung) Das andere Fahrzeug.

Wieso soll der andere Schuld sein??

@Eichbaum1963

Bin ich einfach so drauf gekommen. (Bin ja kein Anwalt) Was ist eigentlich raus gekommen, am ende?

@Eichbaum1963

Der Andere wird sicherlich eine Teilschuld haben, denn man überhot niemanden links, wenn dieser links an einer Kreuzung blinkt.

@Scylla94941

Möglich (ggf. überholen bei unklarer Verkehrslage).

Allerdings: wie ich aus der Frage lese ist der Fragesteller rückwärts gefahren hat, erst dann geblinkt und ist gleich abgebogen.

Auch lese ich nichts von "Kreuzung".^^