Limit für Vornamen?

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Das deutsche Namensrecht ist großzügiger als viele denken. Insbesondere wird den Eltern sogar ausdrücklich ein Namenserfindungsrecht zugestanden. Interessanterweise ist das Vornamensrecht in Deutschland nicht gesetzlich, sondern nur durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Damit die Eltern dem Kind durch die Vornamensauswahl keinen Schaden zufügen, gilt es aber einige Regeln zu beachten:

So dürfen Vornamen nicht beleidigend oder lächerlich sein. Der Vorname muss als Vorname erkennbar sein. Darum sind Sachbezeichnungen wie z. B. “Telefon” oder “Eisenbahn” genauso wenig gestattet wie Nachnamen. Heftig gestritten wird übrigens über Ortsbezeichnungen als Vornamen, nicht zuletzt weil es hier viele internationale Beispiele gibt.

Umstritten ist auch, ob Vornamen in Deutschland das Geschlecht erkennen lassen müssen.

Die gebräuchliche Kurzform eines Vornamens (Rudi, Susi) wird als selbstständiger Vorname anerkannt, ein Kosenname dagegen nicht.

Bekannte Sonderfälle:

Jungen dürfen Maria heißen, sofern sie einen weiteren, eindeutig männlichen Vornamen haben.

Biblische Namen mit negativer Prägung sind nicht zulässig (z. B. Kain, Judas). Umstritten ist es in Deutschland, ob Kinder Christus oder Jesus genannt werden dürfen. Seit 1998 ist zumindest Jesus als Vorname zugelassen.

Wie viele Vornamen sind erlaubt?

Es liegt im Ermessen des Standesbeamten, wie viele Namen für ein Kind zugelassen werden. Normalerweise werden aber bis zu fünf Vornamen für ein Kind problemlos eingetragen.

Nur 28 Zeichen sind für die Vornamen Regel.

Die zulässigkeit der Anzahl von Vornamen hängt vom Standesbeamten ab. Dieser kann die Anzahl einschränken. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Sind viele Vornamen in der Familie Tradition (Adel) dann sollte es kein Problem geben. Möchtest Du also zum Beispiel dass Dein Kind Dr.-Arbeiten abschreibt, dann versuch es doch Mal mit Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester

Im deutschen Sprachraum bezeichnet der Vorname einer Person den Teil des Namens, der nicht die Zugehörigkeit zu einer Familie ausdrückt (also nicht den Familiennamen), sondern sie innerhalb der Familie bezeichnet. Eine Person kann mehrere Vornamen haben. Im Deutschen stehen die Vornamen (als individuelle Namen) vor dem Familiennamen (von regionalen Ausnahmen abgesehen).

Die Vornamen eines Menschen werden in unserem Kulturkreis meistens nach seiner Geburt von seinen Eltern bestimmt. Es gibt Reglementierungen, die die Freiheit der Wahl des Vornamens mehr oder weniger einschränken. Bei der Auswahl, Anzahl und Klangfarbe der gewählten Vornamen spielt der soziale und familiäre Hintergrund der Eltern eine Rolle.

Als Rufname bezeichnet man den- oder diejenigen Vornamen, unter dem bzw. denen Personen normalerweise angesprochen werden