Liegt hier ein arglistig verschwiegener Mangel vor?
Hallo,
wir haben ein Haus gekauft und vor 1 Woche war Schlüsselübergabe. Nun hat der Schornsteinfeger festgestellt, dass die Ölheizung von 1992 ist (laut seinen Unterlagen und der Angaben der Ölheizung), uns jedoch vom Eigentümer und Maklerin mitgeteilt worden ist, dass diese von 2003 ist. Auch im Expose der Maklerin und im Energieausweis. welche der Vorbesitzer selber Online ausgefüllt hat, steht, dass die Heizungsanlage von 2003 ist. Der Vorbesitzer wurde durch uns kontaktiert und beruft sich auf eine Verbesserung der Heizungsanlage irgendeines Teiles, welches er uns noch in zwei Tagen mitteilen möchte (konnte sich nicht mehr daran erinnern, was erneuert wurde). Wir haben im Heizungskeller die Unterlagen gefunden, die belegen, dass die Heizungsanlage von 1992 ist.
Weiterhin haben wir vorgestern festgestellt, dass eine Kellerwand frisch überstrichen worden ist, offensichtlich um den Feuchtigkeitsschaden zu verbergen. Die Farbe war noch so frisch, dass beim Berühren mit der Hand die Hand weiß von der Farbe war. Auf den Boden sind Farbspritzer, die ebenfalls feucht waren. Auch hier haben wir den Kontakt zum Vorbesitzer gesucht, der uns mitteilte, dass ca. 9 Monate zuvor die Wand mit einer Injektionstechnik versiegelt worden ist aufgrund von feuchten Stellen. Das wurde uns vor Hauskauf nicht mitgeteilt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass nach 9 Monaten die Farbe trotz Feuchtigkeit an der Wand immer noch nass ist. Auch die Verkabelung aus Plastik an der Wand war noch recht frisch. Zumindest diese hätte trocken sein müssen. Der Vorbesitzer meinte, wir sollen uns keine sorgen machen, er würde die Rechnung raussuchen, da 25 Jahre Garantie der Injektionstechnik besteht und die Firma das dann regulieren müsste. Dies hätte uns doch vor dem Hauskauf mitgeteilt werden müssen, oder? Ebenfalls haben wir gefragt, ob in der Vergangenheit Feuchtigkeitsprobleme vorlagen.
Wir haben das Gefühl, dass kurz vor Schlüsselübergabe die Wand überstrichen wurde, damit es nicht so schnell auffällt.
Wie würdet ihr den Fall bewerten? Arglistig verschwiegener Mangel? Schadenersatzansprüche geltend machen? Besteht überhaupt ein Anspruch? Ich denke, die Fakten sprechen für uns, oder?
Vielen Dank schon mal für eure Mithilfe, Meinungen und Empfehlungen!
7 Antworten
Wenn offensichtlich falsche Angaben gemacht wurden, besteht Anlass für Rückabwicklung des Kaufes; nachträgliche Minderung des Kaufpreises in Höhe der Mängelbeseitigung. Das geht aber nur mit Hilfe eines Anwaltes oder eines Gutachters.
Grundsätzlich gilt mal das, was im Vertrag steht. Gesprochene Worte sind zwar schön und recht, aber im Streitfall schwer beweisbar. Ob das Exposee hier maßgeblich sein kann, ist aus der Ferne nicht zu beurteilen, da wir die genaue Aufmachung nicht kennen.
Zu dem "Teil" an der Heizung, welches gewechselt wurde, fällt mir eigentlich nur der Brenner ein. Der Brenner ist ein elementares Teil der Heizung. Ob dies so beschrieben wurde oder nicht, ist aus der Ferne schwer zu sagen.
Bezüglich des Feuchteschadens müsstet ihr dem Verkäufer hier Arglist nachweisen. Kann er die Rechnung einer Sanierungsfirma vorweisen, wird euer Vorwurf ins Leere gehen. Allerdings sollte man dann auch davon ausgehen können, dass die Wand dicht ist. Du schreibst leider nicht, ob der Feuchteschaden bei der Besichtigung vor dem Kauf sichtbar war oder nicht.
Ich hoffe ihr habt eine Rechtschutz-Versicherubg?! Ich würde das nämlich einem Anwalt übergeben!
Ja, das haben wir auch vor. Mich würde interessieren, ob dies als arglistig verschwiegener Mangel angesehen werden kann und wie die Meinung der anderen ist.
Grundstücksgeschäfte deckt keine Rechtschutzversicherung (Blick ins Kleingedruckte !!)
Das ist alles schon recht übel.
Deshalb finde ich jedenfalls, solltet ihr unbedingt Rat bei einem Fachanwalt einholen, egal ob ihr das Haus trotz all dieser Mängel behalten (vielleicht Erstattung eines Teiles der Kaufsumme?) oder den Kaufvertrag für nichtig erklären lassen wollt. Einen Fachanwalt finde ich schon deshalb sehr wichtig, weil das die "Gegenseite" schn sehr beeindrucken wird, aber auch damit ihr wirklich alles richtig und euch dadurch auch nicht anfechtbar macht.
Tatsächlich stellt es weder argliste Täuschung noch einen Sachmangel dar, wenn ein Mangel (Feuchtigkeit) vorvertraglich behoben wurde (Injektionstechnik) oder ihr euch in der Aussage irrtet, die Heizung wäre 2003 modernisiert denn angeschafft worden.
Eure Sachmängelhaftungsansprüche ergeben sich darüberhinausgehend auch ausschliesslich aus den Zusicherungen des notariellen Kaufvertragsinhalts.
Wer da auf Hinzuziehung eines Bausachverständigen verzichtet, sich statt dessen lieber auf Maklerprosa verlässt oder Mitteilungen des Verkäufers vertraut, muss wissen, was er (sich damit an)tut.
G imager761