Liege ich hiermit rechtlich richtig? (Recht, Urheberrecht)

Das ist  mein Bild, doch die Silhouette wird  nun von anderen benutzt. - (Recht, Geld, Diebstahl)

8 Antworten

Meiner Meinung nach mangelt es Deiner Grafik an der Schöpfungshöhe. Ich glaube daher nicht, dass Du sonderlich gute Chancen hast.

Klären kann das aber letztlich nur ein Anwalt, der dann auch die entsprechenden Vergleichsgrafiken (also die Tassen, T-Shirts, etc.) haben muss. Ganz wichtig: Du braucht für einen solchen Fall einen auf Urheberrecht spezialisierten (d. h. auch: entsprechend teuren) Anwalt - ein Feld-, Wald- und Wiesenanwalt von der nächsten Straßenecke wird eher Unheil anrichten.

Ich weiß nicht, ob Du Grafiker von Beruf bist. Wenn ja, dann bist Du sicher in einem Berufsverband, möglicherweise dort sogar für solche Fälle rechtsschutzversichert. Dann solltest Du Dir unbedingt von Deinem Verband einen Anwalt empfehlen lassen.

Bei der Silhouette ist das so eine Sache, denn die existiert ja wirklich. Kann es auch sein, dass er ein Foto der Stadt als Vorlage genommen hat, und es nur ähnlich aussieht, weil eure beiden Werke Silhouetten sind? Oder hast du dir beim Erstellen der Silhouette ein paar künstlerische Freiheiten gelassen oder Akzente gesetzt, die eindeutige Anhaltspunkte dafür sind, dass er exakt deine Silhouette verwendet hat?

Wenn letzteres zutrifft, hast du ganz recht erkannt, dass das Urheberrecht gilt und er das Bild nicht hätte nehmen dürfen. Dann kannst du ihn wohl getrost verklagen. (Mit Anwalt vom Fach, am besten)

Außer: Du hast das Bild auf einer Internetseite hochgeladen, die Bilder zur freien Verfügung bereitstellt bzw sie nicht durch AGB schützt.

Als Vorlage diente zwar ein Foto, so dass ich die Umrandungen und anschließend eine Silhouette gestalten konnte. Ich habe auch zu dem einige Bäume mehr in die Grafik gesetzt, als auf dem Bild zu sehen waren. Auch habe ich noch die Datei, mit der ich das Bild gestaltet habe, auf dem Computer, so dass ich immer eine Hochauflösende Datei erzeugen kann. Ich habe das Bild in einer Facebookgruppe zu der Stadt hochgeladen, dort wurde es dann für Tassenmotivvorschläge genutzt, ohne das ich davon wusste. Die frau die meien Datei verwendet hatte, hatte dann dein Hintergrund wegretuschiert, so dass man den farbigen Hintergrund nicht mehr sehen konnte, dennoch konnte ich es als meine Datei identifizieren. Und jetzt wurde die Datei, die schlecht bearbeitet wurde, von einer anderen Gruppe verwendet, die dieses Motiv zum Verkauf auf T-Shirts verwendet, aber es bleibt mein Motiv, oder?

@shinyuke

Also sind auf den T-Shirts und Tassen die gleichen Bäume zu viel wie in deiner Orignial-Datei? Das dürfte als Erkennung reichen. Mein Rat: Merk dir die Namen der Leute und such dir einen Anwalt. Wenn sie damit schon Geld gemacht haben, dürfte denen das mächtig Ärger einbringen.

Und in Zukunft schreib immer deinen Namen und ein Copyright auf's Bild ;)

@shinyuke

Und das Foto, das als Grundlage diente ist ein von Dir aufgenommenes Foto (oder die Rechte gekauft)???? Wenn nicht, hast Du schon Diebstahl geistigen Gutes beganngen.

@MiaSidewinder

Die Bäume wurden leider auch wegretuschiert, doch würde man die beiden Motive übereinander legen, würde sich das (außer das schon wegretuschierte) zu 100 passend überdecken. Wie man oben auf dem Bild erkennen kann, ist unten links mein Name zu sehen, nur habe ich hier ein Bild genommen, mit einer kleineren Auflösung.

@Novos

Novos, das Bild hatte ich selber aufgenommen gehabt. Nur habe ich es nicht mehr, da ich es gleich nachdem ich die Grafik gestaltet hatte gelöscht.

Ja. Wenn das Material, mit dem Deine Grafik gestaltet wurde, zu 100% von Dir kommt, und es jetzt jemand anders ohne deine eindeutige Genehmigung (kommerziell) verwendet, begeht derjenige Diebstahl geistigen Eigentums.

Das Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) und im Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) geregelt. Die in den Gesetzen verwendeten Formulierungen lassen großen Spielraum für Interpretationen. Allgemein bekannt ist, dass die Verwendung fremder Fotos auf der eigenen Website zu Problemen führen kann. Bei der Verwendung von fremden Texten – insbesondere Teilen von Texten – ist die Beurteilung einer möglichen Rechtsverletzung jedoch nicht ganz so einfach. Nach Paragraf 2 Absatz 1 UrhG sind Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst urheberrechtlich geschützt. Dazu gehören auch Sprachwerke – als solche bezeichnet das Gesetz Schriftwerke, Reden und Computerprogramme. Das Gesetz sagt auch, dass nur „persönliche geistige Schöpfungen“ geschützt sind. Geprüft werden muss dies in jedem Einzelfall – zwar können auch einzelne Textpassagen urheberrechtlich geschützt sein, der übernommene Teil muss jedoch für sich genommen eine persönliche geistige Schöpfung und damit ein „Werk“ im Sinne des Urheberrechts sein.

würde mich für eine hilfreichste Antwort freuen :)

Bezieht sich das nur auf Textpassagen, oder auch auf Grafiken?

@shinyuke

Auch bei Grafiken kommt es auf die Schöpfungshöhe an, die in deinem Fall eher gering ist, möglicherweise fällt das unter die sogenannte Kleine Münze: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_M%C3%BCnze In der Praxis bedeutet das dann oftmals, dass das Werk zwar gegen eine Übernahme geschützt ist, aber kleinere Veränderungen schon ausreichen, um ein neues Werk zu schaffen.

Da es eine Frage des Einzelfalls ist, wird dir das aber kaum jemand konkret beantworten können, wie weit der Urheberrechtsschutz geht. Zum einen wäre das verbotene Rechtsberatung, zum andern ist es eben nicht wirklich klar.

Wenn du nachweisen kannst, dass sie deine Vorlage benutzt haben....

Allerdings sind die Strafen in Deutschland für Verletzungen des Urheberrechts äußerst gering. Fraglich, ob sich der Aufwand lohnt.

Es handelt sich um Zivilrecht. Insofern gibt es keine "geringen" oder "hohen" Strafen, sondern es muss in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung über die Höhe des Schadensersatzes gestritten werden.

@concertidee

Und der ist meist lächerlich.

Ist es wirklich deine Silhouette? Dann klar kannst du mit rechtlichen Schritten drohen und ggf. abmahnen. Du solltest aber beweisen können, dass der Entwurf von dir stammt idealerweise mit Entstehungsdatum.