Lieferverzug Bett -Muss Verkäufer Hotel zahlen?
Hallo,
ich habe online ein Wasserbett bestellt und angegeben wurde, dass das Bett bis zum 30.08.2016 geliefert werden würde (vorab würde man mich über den genauen Liefertermin per Mail informieren, da eine Spedition die Ware ausliefert).
Jetzt sieht es so aus, dass ich mein jetziges Bett bereits verkauft habe und es morgen, also am 30.08. vom Käufer abgeholt wird.
Da ich bislang keine Mail seitens des Verkäufers des Wasserbetts bekommen habe, habe ich dort angerufenund mir wurde gesagt, dass man noch nicht sagen könne, wann mein neues Bett überhaupt ausgeliefert wird, da von Hersteller noch keinerlei Informationen vorliegen.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Könnte ich, falls nein Wasserbett morgen nicht geliefert wird, im naheliegendem Hotel bzw. Gasthof nächtigen (bereits ab morgen Abend) und die Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen? Aufgrund einer Bandscheiben-OP ( ist vier Wochen her) ist es definitiv nicht zumutbar, dass ich ohne Bett und ohne Matratze auf dem Fußboden schlafen muss...
Vielen Dank für eure Antworten :)
7 Antworten
Natürlich kannst du das dem Händler in Rechnung stellen.
Der wird das aber nicht bezahlen müssen. Ein nicht geliefertes Wasserbett berechtigt nicht zu einer kostenloses Hotelübernachtung. Wenn du dein jetziges Bett bereits verkauft hast, dann ist das dein persönliches Problem.
Ob du da den Hersteller überhaupt belangen kannst, kommt drauf an, wie der Kaufvertrag gestaltet wurde. Hier muss ein Liefertermin im Vertrag vereinbart sein, bzw. der Händler muss erst im Verzug sein.
ganz schlechte Karten, man hätte sich vor Verkauf nochmals beim Verkäufer melden sollen.
bzw. wann war der kauf
als erstes müsstest du den lieferanten so oder so (eingeschrieben) mahnen. Das wird dir aber direkt nichts nützen, da er somit eine weitere frist hat. du hättest sowas wie eine liefergarantie auf ein bestimmtes datum vereinbaren müssen.
Meiner Meinung nach handeltest du ein wenig blauäugig beim Verkauf des bisherigen Bettes.
btw: http://www.business-netz.com/Verbraucher/Lieferverzug-rechtfertigt-Ruecktritt-vom-Kaufvertrag-oder-Schadensersatz
dein Problem wird das "vorab würde man mich über den genauen Liefertermin per Mail informieren, da eine Spedition die Ware ausliefert).
" sein. Somit sichert sich der Lieferant ab. Oder hast du diese Bestätigung per Mail mit dem genauen Liefertermin bekommen?
Ich hab mir die Rechnung jetzt nochmal genaustens angeguckt -dort steht drin, dass der späteste Liefertermin der 30.08.2016 ist... Und dass ich bei Versand der Ware eine Mail des Verkäufers erhalte...
Rechnung ist ja schön und gut. Was sagt der Auftrag? Da wurde doch bestimmt was unterschrieben?
Wichtig ist, dass im Auftrag schon das Datum bezeichnet wurde. Wenn das die Rechnung sien sollte, dann ist's gut.
Unterschrieben habe ich nichts, da das Geschäft online abgewickelt wurde... Auf der Auftragsbestätigung (mit Datum) steht auch, dass die Lieferung bis spätestens 30.08.2016 erfolgt.
Nun Lieferverzug ist sicher gegeben, aber es wird keine Übernachtung im Hotel rechtfertigen. Der Verkäufer kann denke ich weder etwas für deine Bandscheiben OP noch dafür das du dein altes Bett bereits verkauft hast.
Man muss eigentlich immer damit rechnen das unvorhergesehene Dinge eintreffen und zu einem Lieferverzug führen.
Du hättest mit dem Verkauf des alten Bettes warten sollen bis von der Spedition die Mail da ist wann geliefert wird.
Im Prinzip führt der Lieferverzug eher dazu das du vom Kaufvertrag zurück treten kannst. Du musst dem Verkäufer aber auf jeden Fall eine Nachfrist setzen für die Lieferung.
Also ganz so einfach ist es nicht irgendwelche Ansprüche geltend zu machen.
Der Lieferant kann doch nichts dafür, dass du dein Bett schon verkaufst. Was hätte dich denn daran gehindert, dein altes Bett für eine Woche in die Garage zu stellen oder in den Keller oder, oder, oder?
Meines Erachtens ist eine Mahnung hier nicht zwingend notwendig, da auf der Rechnung seitens des Verkäufers steht "Lieferung bis spätestens 30.08.2016" und er somit ja ab übermorgen automatisch im Lieferverzug ist...
Da ich davon ausgegangen bin, dass der Verkäufer sich an seine Frist hält, habe ich mit dem Käufer des Betts extra vereinbart, dass dieses erst morgen, abgeholt werden kann -meiner Meinung ist das nicht blauäugig...