Liefertermin nicht im Kaufvertrag vereinbart

4 Antworten

Dann wird die Ware wohl dann geliefert, wenn der Gläubiger Lust hat zu liefern, denke ich mal, oder der Gläubiger schickt die Ware dann ab, wenn die Zahlung erfolgt ist

Ist kein Zahlungs- bzw. Liefertermin im Kaufvertrag geregelt worden gilt die gesetzliche Regelung. Der Käufer ist verpflichtet unverzüglich zu zahlen. Der Lieferer ist verpflichtet unverzüglich zu liefern.

Der Kaufvertrag ist trotzdem gültig. Wann allerdings die Lieferung erfolgt ist fraglich. ;-)

Kommt drauf an was das für ein Geschäft ist...nach Usancen (Handelsbrauch)...gilt hier Prompter Liefertermin